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Entscheidung 5 Ob 66/18v×

Entscheidung 5 Ob 66/18v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043523 Rechtssatz 10.10.1989Zivilrecht
Die Frage, welche Gefahren mit der Bedienung einer Maschine verbunden sind, bildet keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage. Im Rahmen der Tatsachenfeststellung sind also die Gefahren zu beschreiben, die mit der Verwendung einer Maschine verbunden sind. Nur …
RS0069887 Rechtssatz 11.06.1991Zivilrecht
Eine Wohnung kann nur dann in eine höhere Kategorie als D eingestuft werden, wenn sie sich - bezogen auf den Zeitpunkt der Vermietung - in einem brauchbaren Zustand befindet. Das setzt voraus, dass sie zum sofortigen Bewohnen geeignet ist, also keine gröber …
RS0070135 Rechtssatz 07.02.1989Zivilrecht
Handelt es sich um Mängel, die die Benützung zwar behindern, die aber doch jederzeit ohne größere Aufwendungen beseitigt werden können, so stehen solche Mängel der Annahme der Brauchbarkeit des Bestandgegenstandes nicht entgegen.
RS0111996 Rechtssatz 28.05.1999Zivilrecht
Zur Tatfrage gehört die Feststellung der den Sachverhalt bildenden Tatsachen einschließlich aller Schlußfolgerungen; zur Rechtsfrage gehört die Anwendung der entsprechenden Rechtsnorm samt der für ihre Anwendung notwendigerweise vorausgesetzten Erfahrungssä …
RS0123011 Rechtssatz 11.12.2007Zivilrecht
Werden in einem Msch-Verfahren in Stattgebung eines Revisionsrekurses die Beschlüsse der Vorinstanzen aufgehoben und dem Erstgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über den Sachantrag unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufge …
RS0132189 Rechtssatz 18.07.2018Zivilrecht
Voraussetzung der Unbrauchbarkeit einer Wohnung wegen Mängeln der elektrischen Anlage ist auch nach Inkrafttreten des § 7a ETV 2002 eine von dieser Anlage ausgehende Gefährlichkeit. Der Umstand, dass die Anlage im Sinn des § 7a ETV 2002 nicht dem ETG entspr …