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Entscheidung 5 Ob 76/18i×

Entscheidung 5 Ob 76/18i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008391 Rechtssatz 16.01.1952Zivilrecht
Auf Grund von Amtsbestätigungen nach § 178 AußStrG kann nur die Übertragung des Eigentumsrechtes oder eines Pfandrechtes einverleibt werden, nicht aber ein Recht, das bisher an der Liegenschaft nicht bestanden hat.
RS0008393 Rechtssatz 21.01.1930Zivilrecht
Das Abhandlungsgericht kann nicht mit einer Bestätigung nach § 178 AußStrG über den Bestand erst zu begründender Rechte entscheiden.
RS0011263 Rechtssatz 16.05.1951Zivilrecht
Der Erbe erwirbt das Eigentum an den Nachlassgrundstücken schon durch die Einantwortung (früher ggt erst durch Verbücherung 1 Ob 174/30 SZ 12/75). (siehe VwGH 22.09.1983, 82/15/0076 AnwBl 1984,24)
RS0012311 Rechtssatz 22.02.1990Zivilrecht
Die Rechtsgemeinschaft der Erben wird durch Erbteilung aufgehoben, die von jedem Miterben vor oder nach der Einantwortung verlangt werden kann. Sie erfolgt durch Erbteilungsübereinkommen, das der Einstimmigkeit bedarf. Kommt keine Einigung zustande, ist die …
RS0013002 Rechtssatz 16.02.1966Zivilrecht
Durch die Einantwortung gehen die zur Todeszeit im Besitz des Erblassers befindlichen Rechte auf den Erben über (GlU 4524 und GlU 14215), wobei die Einantwortung alle zum Nachlass gehörigen Vermögensbestandteile umfasst und nicht nur jene, welche der Abhand …
RS0017122 Rechtssatz 25.01.1994Zivilrecht
In einem Erbteilungsübereinkommen können sämtliche Miterben ihre Rechtsbeziehungen nach ihrem Gutdünken regeln.
RS0060803 Rechtssatz 16.06.1992Zivilrecht
Die §§ 53 und 57 GBG stellen zwar materiell auf die durch § 29 GBG normierte Rangordnung ab, die bei richtiger Vorgangsweise im Grundbuchsstand zum Ausdruck kommt. Weicht aber der Grundbuchsstand durch unrichtige Eintragung der Rangordnung für die beabsicht …
RS0061117;RS0049588 Rechtssatz 12.03.1991Zivilrecht
Für die Beurteilung des Grundbuchsgesuchs ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem dieses bei dem Grundbuchsgericht einlangte (§ 93 GBG). Dies gilt auch für das Rekursgericht (EvBl 1959/367) und folgerichtig auch für den OGH. Auf die spätere Aufhebung eines Besc …
RS0124538 Rechtssatz 25.11.2008Zivilrecht
Ein mit dem Hinweis auf ein Erbteilungsübereinkommen gefasster rechtskräftiger Einantwortungsbeschluss ist taugliche Grundlage für die Verbücherung des damit dokumentierten Eigentumsübergangs an die Erben; der Vorlage des Erbteilungsübereinkommens bedarf es …