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Entscheidung 5 Ob 80/21g×

Entscheidung 5 Ob 80/21g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018599 Rechtssatz 03.12.1974Zivilrecht
Zur Wandlung bedarf es mangels Parteienübereinkunft eines gerichtlichen Erkenntnisse, das den Vertrag ex tunc aufhebt. Die bloße Androhung der Wandlung für den Fall, dass vorhandene Mängel einer Sache vom Verkäufer nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist be …
RS0021129 Rechtssatz 17.11.1993Zivilrecht
Der Erwerber einer verbücherten Liegenschaft tritt in bestehende Bestandverträge vor Einverleibung seines Eigentumsrechts im Grundbuch nur dann ein, wenn ihm der Veräußerer im Vertrag Besitz, Verwaltung und Nutznießung überlässt und der Bestandnehmer überdi …
RS0021130 Rechtssatz 15.05.1991Zivilrecht
§ 2 Abs 1 Satz 2 und 3 MRG entspricht in den Voraussetzungen dem § 1120 ABGB.
RS0021158 Rechtssatz 27.06.1978Zivilrecht
Der Erwerber einer Liegenschaft hat die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Bestandnehmer wie sein Rechtsvorgänger.
RS0032623 Rechtssatz 24.04.1979Zivilrecht
Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an die Stelle einer aus dem Schuldv …
RS0032653 Rechtssatz 28.02.1984Zivilrecht
Grundsätzlich geht die gesamte Rechtsstellung der ausscheidenden Vertragspartei in dem konkreten Entwicklungsstand auf den Vertragsübernehmer über, den sie zusammen mit dem betreffenden Vertragsverhältnis im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsübernahm …
RS0033492 Rechtssatz 28.01.1971Zivilrecht
Die Abtretung von Bestandrechten ist ein Fall der sogenannten Vertragsübernahme. Die Rechte und Verbindlichkeiten des Übernehmers verbleiben hiebei "ebendieselben" (§§ 1394, 1407 ABGB). Das gilt auch für jene Vertragsbestimmungen und Nebenabreden, die der V …
RS0104141 Rechtssatz 17.11.1993Zivilrecht
Mit der Einverleibung seines Eigentumsrechts übernimmt der Erwerber gemäß § 1120 ABGB (beziehungsweise § 2 Abs 1 MRG) die bestehenden Bestandverträge kraft Gesetzes, sodass dann zur Wirksamkeit des Vertragseintritts die Zustimmung des Bestandnehmers nicht m …
RS0105000 Rechtssatz 28.02.1994Zivilrecht
Die mit 1.3.1991 durch das 2.WÄG eingetretene Änderung des § 20 WGG, der nunmehr auf die Errichtung der Baulichkeit, in dem sich die überlassenen Räume befinden, durch eine gemeinnützige Bauvereinigung im eigenem Namen abstellt (§ 20 Abs 1 WGG), hat zur Fol …
RS0108811 Rechtssatz 30.09.1997Zivilrecht
Die Begehren auf Feststellung der Überschreitung des zulässigen Zinsausmaßes gemäß § 37 Abs 1 Z 8 MRG und auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge im Sinne des § 37 Abs 4 MRG sind gegen denjenigen zu richten, der zur Zeit der geltend gemachten Mietzinsper …
RS0111649 Rechtssatz 09.03.1999Zivilrecht
§ 20 Abs 1 WGG bezweckt im wesentlichen die Klarstellung, welche Normen des WGG welche Bestimmungen des MRG verdrängen. Aus den in § 20 Abs 1 Z 1 lit a und b WGG zu entnehmenden negativen und positiven Auflistungen wird klar, um welche Regelungsbereiche es …