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Entscheidung 5 Ob 82/14s×

Entscheidung 5 Ob 82/14s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013246 Rechtssatz 24.03.1981Zivilrecht
Da der Aufhebungsanspruch aus dem Gemeinschaftsverhältnis und nicht aus dem ideellen Eigentumsanteil an der gemeinschaftlichen Sache folgt und deshalb schuldrechtlicher Natur ist, stellen sich die Aufhebungshindernisse als gesetzliche Anerkennung und Konkre …
RS0013247 Rechtssatz 07.07.1982Zivilrecht
Aus der Unbedingtheit des Anspruches auf Aufhebung der Gemeinschaft ergibt sich, dass das Teilungsbegehren keiner Begründung aus der Interessenlage der klagenden Partei bedarf; die beklagte Partei trifft dagegen die Behauptungs- und Beweislast für das Vorli …
RS0013249 Rechtssatz 23.05.1967Zivilrecht
Der Anspruch eines Teilhabers auf Aufhebung der Gemeinschaft ist ein unbedingter Anspruch.
RS0013272 Rechtssatz 07.11.1979Zivilrecht
In einem Belastungsverbot und Veräußerungsverbot kann eine das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, beschränkende Bestimmung gelegen sein, da eine solche Verpflichtung nicht nur zwischen den Teilhaber bedungen, sondern ihnen auch von einem Dr …
RS0013287 Rechtssatz 06.12.1966Zivilrecht
Unzeit ist ein objektiver außerhalb der Beteiligten bestehender und für alle Beteiligten in gleicher Weise wirkender Umstand, der die Teilung zwar nicht verhindert, aber zur gegebenen Zeit unzweckmäßig und für beide Teile schädigend macht. Sie liegt insbeso …
RS0013321 Rechtssatz 29.06.1983Zivilrecht
Auch für das Teilungshindernis des Nachteils der übrigen Miteigentümer ist Voraussetzung, dass es sich um bloß vorübergehende Umstände handelt, die in Bälde wegfallen und beseitigt werden können.
RS0013323 Rechtssatz 22.09.1981Zivilrecht
Ein chronisches Leiden eines Miteigentümers kann kein Teilungshindernis sein. Nur in jenen Ausnahmefällen, in denen dem Tode nahe Personen übersiedelt werden müssten, gebietet die natürliche menschliche Rücksichtnahme die Aufschiebung des Teilungsausspruches.
RS0013324 Rechtssatz 19.10.1955Zivilrecht
Es sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die einen "Nachteil" nur für einen der Miteigentümer mit sich bringen können. In einem solchen Falle hat eine Interessenabwägung stattzufinden (5/6 Eigentümerin eines Hauses in der Hinterbrühl klagt die 1/6 Eige …
RS0013325 Rechtssatz 11.10.1932Zivilrecht
Zum Nachteil der übrigen Interessenabwägung.
RS0013338 Rechtssatz 17.12.1991Zivilrecht
Der für die Entscheidung maßgebliche Zeitpunkt ist im Zivilprozess der Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz; das gilt auch im Teilungsverfahren. War zu diesem Zeitpunkt ein Teilungshindernis gegeben ( Versteuerung eines Spekulationsgewinnes ), …
RS0013344 Rechtssatz 27.04.1967Zivilrecht
Die Teilhaber einer Gemeinschaft können verbindlich eine Vereinbarung der Fortsetzung der Gemeinschaft eingehen. Diese Regelung der Ausübung der Gemeinschaft stellt einen obligatorischen Vertrag dar.
RS0013349 Rechtssatz 12.11.1979Zivilrecht
Die Verpflichtung zur Fortsetzung der Eigentumsgemeinschaft im Sinn des § 831 ABGB besteht auch im Fall der Widmung eines beiden Ehegatten gehörenden Hauses für die Zwecke der Ehewohnung vor Auflösung des Ehebandes oder Verlegung der Ehewohnung an einen and …
RS0013358 Rechtssatz 20.04.1972Zivilrecht
Die Vereinbarung zwischen Ehegatten, eine gemeinsame Liegenschaft zur Errichtung einer Ehewohnung ( im Rohbau bereits fertiggestellt ) zu verwenden, verpflichtet beide Teile zur Aufrechterhaltung dieser familienrechtlich gebundenen Eigentumsgemeinschaft. Wä …
RS0013370 Rechtssatz 14.02.1979Zivilrecht
Eine rechtsgeschäftliche Beschränkung des Auseinandersetzungsanspruches braucht unter den Teilhabern nicht ausdrücklich vereinbart zu sein, sie kann auch in einer einvernehmlichen Sachwidmung liegen.
RS0014005 Rechtssatz 04.07.1979Zivilrecht
Der objektive Erklärungswert verliert seine Bedeutung, wenn sich die Parteien in der Sache einig sind. Es gilt dann ihr übereinstimmender Wille, gleichgültig, ob die Ausdrucksmittel diesen Willen nach objektiven Kriterien zutreffend wiedergeben.
RS0037920 Rechtssatz 08.03.1995Zivilrecht
Ein Aufschub von insgesamt fünf Jahren ist teilungswilligen Miteigentümern von vorneherein nicht zumutbar.
RS0040318 Rechtssatz 25.08.1993Zivilrecht
Das Gericht darf die bei seiner Beweisaufnahme hervorkommenden Umstände nur insoweit berücksichtigen, als sie im Parteivorbringen Deckung finden. Solche sogenannten "überschießenden" Feststellungen dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich im Rah …
RS0047405 Rechtssatz 11.11.1959Zivilrecht
§ 830 ABGB regelt nicht erschöpfend die Gründe, die der Aufhebung der Gemeinschaft entgegenstehen können. Das einseitige Verlangen auf Aufhebung der Gemeinschaft ist überall dort ausgeschlossen, wo ihm eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung entgegensteht …