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Entscheidung 5 Ob 84/11f×

Entscheidung 5 Ob 84/11f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047773 Rechtssatz 14.12.1977Zivilrecht
Der Sachanwendungsbereich des in Österreich am 11.05.1975 in Kraft getretenen Haager Minderjährigenschutzabk BGBl 1975/446 umfasst alle "Maßnahmen zum Schutze der Person und des Vermögens des Minderjährigen" (Art 1, 2, 4). Dazu gehört auch die Regelung der …
RS0074276 Rechtssatz 26.09.1990Zivilrecht
Ein Eingriff in ein Gewaltverhältnis, das in dem Staat, dem der Minderjährige angehört (hier: Deutschland) kraft Gesetzes besteht, ist in dem Ausmaß zulässig, in welchem das Heimatrecht selbst Eingriffe in das gesetzliche Gewaltverhältnis zulässt (Einräumun …
RS0117004 Rechtssatz 30.09.2002Zivilrecht
Die gemeinsame Obsorge gemäß § 177 Abs 1 ABGB setzt nach den klaren Anordnungen des Gesetzes in den §§ 177 und 177a ABGB stets eine entsprechende Vereinbarung der Eltern voraus und kann nicht - auf Antrag eines Elternteils gegen den Widerstand des anderen - …
RS0117610 Rechtssatz 29.04.2003Zivilrecht
Steht den Eltern eines Kindes deutscher Staatsangehörigkeit die gemeinsame Obsorge aufgrund der von ihnen gemäß §1626a BGB abgegebenen Sorgeerklärungen zu, dann besteht ein Gewaltverhältnis kraft Gesetzes, das nach Art3 MSA anzuerkennen ist.
RS0120492 Rechtssatz 01.12.2005Zivilrecht
Eine Aufrechterhaltung der Obsorge beider Eltern (auch nur in einem Teilbereich) ist gegen den Willen eines Elternteiles ausgeschlossen. Ein auf die Aufhebung dieser Obsorge gerichteter Antrag eines Elternteiles bedarf daher keiner Begründung; es genügt der …