Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden wie folgt abgeändert:
"I. Grundbuchsstand:
EZ ***** Gst. 622/12, 622/19, 622/20, 622/29, 622/33, 757/12;
EZ ***** Gst. 622/8, 622/10, 622/14, 791/2
EZ ***** Gst. 794, 795, 798, 800
EZ ***** Gst. 803
Eigentümer: S***** GmbH & Co KG.
II. Eintragungsgrundlage:römisch zwei. Eintragungsgrundlage:
Dienstbarkeitsvertrag vom 13. 4. 2000
III. Auf Grund des Dienstbarkeitsvertrages vom 13. 4. 2000 werden im Grundbuch ***** folgende Eintragungen bewilligt:römisch drei. Auf Grund des Dienstbarkeitsvertrages vom 13. 4. 2000 werden im Grundbuch ***** folgende Eintragungen bewilligt:
1.) Ob der EZ ***** (Eigentümer S***** GmbH & Co KG) zu Gunsten der S***** Aktiengesellschaft als Person (Personalservitut):
a) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Duldung von Versorgungsleitungen in den bestehenden Energiekanälen auf den Grundstücken 622/19, 622/20, 622/29, 757/12 sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Leitungen und Einrichtungen lt Pt I.1.a) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Duldung von Versorgungsleitungen in den bestehenden Energiekanälen auf den Grundstücken 622/19, 622/20, 622/29, 757/12 sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Leitungen und Einrichtungen lt Pt römisch eins.1.
b) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von Energiekanälen, Versorgungsleitungen und Entsorgungskanälen auf den Grundstücken 622/33, 622/12 sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Energie- und Entsorgungskanälen, Leitungen und Einrichtungen lt Pt I. 2.b) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von Energiekanälen, Versorgungsleitungen und Entsorgungskanälen auf den Grundstücken 622/33, 622/12 sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Energie- und Entsorgungskanälen, Leitungen und Einrichtungen lt Pt römisch eins. 2.
c) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes eines Zaunes auf dem Grundstück 622/12 lt Pt II.c) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes eines Zaunes auf dem Grundstück 622/12 lt Pt römisch zwei.
d) Die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Grundstück 622/12 lt Pt III.d) Die Einverleibung der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das Grundstück 622/12 lt Pt römisch drei.
2.) Ob der EZ ***** (Eigentümer S***** GmbH & Co KG) zu Gunsten der S***** Aktiengesellschaft als Person (Personalservitut):
a) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Duldung von Versorgungsleitungen in den bestehenden Energiekanälen auf den Grundstücken 622/8 und 622/14 sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Leitungen und Einrichtungen lt Pt I.1.a) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Duldung von Versorgungsleitungen in den bestehenden Energiekanälen auf den Grundstücken 622/8 und 622/14 sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Leitungen und Einrichtungen lt Pt römisch eins.1.
b) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von Energiekanälen, Versorgungsleitungen und Entsorgungskanälen auf den Grundstücken 622/8, 622/10, 622/14, 791/2 sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Energie- und Entsorgungskanälen, Leitungen und Einrichtungen lt Pt I. 2.b) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von Energiekanälen, Versorgungsleitungen und Entsorgungskanälen auf den Grundstücken 622/8, 622/10, 622/14, 791/2 sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Energie- und Entsorgungskanälen, Leitungen und Einrichtungen lt Pt römisch eins. 2.
c) Die Einverleibung der Dienstbarkeit des Bestandes und des Betriebes der Manipulator-Boxen gemäß Pt I 3. sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Boxen, Anlagen und Einrichtungen auf dem Grundstück 622/14.c) Die Einverleibung der Dienstbarkeit des Bestandes und des Betriebes der Manipulator-Boxen gemäß Pt römisch eins 3. sowie das Recht des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Boxen, Anlagen und Einrichtungen auf dem Grundstück 622/14.
d) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes eines Zaunes auf dem Grundstück 622/14 lt Pt II.d) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes eines Zaunes auf dem Grundstück 622/14 lt Pt römisch zwei.
e) Die Einverleibung der Dienstbarkeit des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt über die Grundstücke 622/8, 622/10, 622/14, 791/2 lit Pt III.e) Die Einverleibung der Dienstbarkeit des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt über die Grundstücke 622/8, 622/10, 622/14, 791/2 lit Pt römisch drei.
3.) Ob der EZ ***** (Eigentümer S***** GmbH & Co KG) zu Gunsten der S***** Aktiengesellschaft als Person (Personalservitut):
a) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von Energiekanälen, Versorgungsleitungen und Entsorgungskanälen auf den Grundstücken 795, 800 sowie das Recht des jederzeitigen Zugangs und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Energie- und Entsorgungskanälen, Leitungen und Einrichtungen lt Pt I.a) Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von Energiekanälen, Versorgungsleitungen und Entsorgungskanälen auf den Grundstücken 795, 800 sowie das Recht des jederzeitigen Zugangs und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Energie- und Entsorgungskanälen, Leitungen und Einrichtungen lt Pt römisch eins.
2.
b) Die Einverleibung der Dienstbarkeit des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt über die Grundstücke 794, 798 lt Pt III.b) Die Einverleibung der Dienstbarkeit des jederzeitigen Zuganges und der jederzeitigen Zufahrt über die Grundstücke 794, 798 lt Pt römisch drei.
4.) Ob der EZ ***** (Eigentümer: S***** GmbH & Co KG) zu Gunsten der S*****Aktiengesellschaft als Person (Personalservitut):
Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von Energiekanälen, Versorgungsleitungen und Entsorgungskanälen auf dem Grundstück 803 sowie das Recht des jederzeitigen Zugangs und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Energie- und Entsorgungskanälen, Leitungen und Einrichtungen lt Pt I.Die Einverleibung der Dienstbarkeit der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von Energiekanälen, Versorgungsleitungen und Entsorgungskanälen auf dem Grundstück 803 sowie das Recht des jederzeitigen Zugangs und der jederzeitigen Zufahrt zu diesen Energie- und Entsorgungskanälen, Leitungen und Einrichtungen lt Pt römisch eins.
2.
Hievon werden verständigt:
1.) S***** GmbH & Co KG, *****, mit Dienstbarkeitsvertrag Beilage A;
2.) S***** Aktiengesellschaft, *****,
3.) Finanzamt 2620 Neunkirchen."