Rechtstracker.at
Entscheidung 6 Ob 120/14m×

Entscheidung 6 Ob 120/14m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017310 Rechtssatz 18.12.1980Zivilrecht
Die gänzliche oder teilweise Erfüllung befreit alle Mitschuldner objektiv von ihrer Schuldverbindlichkeit im Umfange der Erfüllung. Hingegen wirkt der vom Gläubiger bloß einem Mitschuldner gewährte Schulderlass im Hinblick auf die Regelung des § 894 ABGB (. …
RS0017344 Rechtssatz 30.04.1958Zivilrecht
Vergleicht sich der Gläubiger mit einem von zwei Solidarschuldnern hinsichtlich aller Ansprüche, schuldet der andere Solidarschuldner nur dann noch, wenn der Gläubiger nicht eigenmächtig, also nicht gegen den erklärten Willen der Vergleichsparteien den beza …
RS0017495 Rechtssatz 13.01.1976Zivilrecht
Die Solidarhaftung des Geschäftsherrn (ex contractu § 1313a ABGB) und seines Erfüllungsgehilfens (ex delicto §§ 1295, 1299 ABGB) gegenüber dem geschädigten Dritten rechtfertigt im Sinne § 1302 letzter Halbsatz die Anwendung der Vorschriften über die vertrag …
RS0041814 Rechtssatz 28.01.1975Zivilrecht
Die tatsächliche oder vermeintliche unrichtige Wiedergabe des Prozessvorbringens einer Partei im angefochtenen Urteil ist für die Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung ohne Bedeutung; hierin liegt keine Aktenwidrigkeit.
RS0044358 Rechtssatz 16.02.1984Zivilrecht
Vertragsauslegung; außerordentliche Revision nicht angenommen: Vom Wortlaut ausgehend, Erforschung der Parteienabsicht unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsübung unter Heranziehung des Parteienverhaltens und ihrer Erklärungen, gemessen am Empfängerh …
RS0128476 Rechtssatz 17.12.2012Zivilrecht
Mangels eigener Beratungspflicht haftet eine Bank, die Effektengeschäfte ausführt, im Allgemeinen nicht für die mangelhafte Beratung ihrer Kunden durch ein von diesen beigezogenes („kundennäheres“) Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Das gilt jedoch nicht …