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Entscheidung 6 Ob 148/24v×

Entscheidung 6 Ob 148/24v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037404 Rechtssatz 09.10.1986Zivilrecht
Bei Verneinung des Fortbestehens eines ehemals unzweifelhaft rechtmäßig begründeten Prozessverhältnisses (wegen wirksamer Klagsrücknahme oder streitbeendender Wirkung eines gerichtlichen Vergleiches, aber auch wegen Gesamtrechtsnachfolge einer Prozesspartei …
RS0039796 Rechtssatz 06.09.1955Zivilrecht
Anfechtbarkeit von Beschlüssen, mit denen Klagsrücknahmen vom Gerichte zur Kenntnis genommen und damit jede Fortsetzung des Verfahrens abgelehnt wird (vgl 16.03.1949, 3 Ob 78/49; SZ 22/37; 21.09.1937, ZBl 1938/82, 01.03.1934; JBl 1934,171; 04.01.1910, Slg 4 …
RS0039805 Rechtssatz 20.03.1985Zivilrecht
Mit der in § 237 Abs 1 Satz 2 ZPO normierten Einschränkung des Zurücknahmerechtes soll sichergestellt werden, daß der Beklagte nicht gegen seinen Willen mehrmals nacheinander in Rechtsstreitigkeiten wegen desselben materiellrechtlichen Anspruches belangt wi …
RS0129365 Rechtssatz 27.03.2014Zivilrecht
Der in erster Instanz ausgesprochene Kostenvorbehalt nach § 52 Abs 1 ZPO erfasst nur die vom Prozesserfolg in der Hauptsache abhängigen Kosten und steht der Kostenentscheidung im Zwischenstreit nicht entgegen. Dass sich § 52 Abs 3 ZPO nur auf die mit der En …
RS0135223 Rechtssatz 20.09.2024Zivilrecht
Wenn eine erste Prozesshandlung der beklagten Partei im Verfahren erster Instanz noch ausstand, liegt in der Berufung der beklagten Partei keine Streiteinlassung iSd § 237 Abs 1 ZPO, sodass eine Zurücknahme der Klage ohne Anspruchsverzicht ohne Zustimmung d …