Rechtstracker.at
Entscheidung 6 Ob 169/18y×

Entscheidung 6 Ob 169/18y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022404 Rechtssatz 12.10.1978Zivilrecht
Der Ausgedingsnehmer kann die Geldablöse seines Naturalausgedinges (sogenannter Unvergleichsfall) auch für die Vergangenheit begehren.
RS0022423 Rechtssatz 03.06.1975Zivilrecht
Das Ausgedinge ist die auf einer Liegenschaft ruhende dingliche Verpflichtung zu Naturalleistungen, Geldleistungen und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers.
RS0022466 Rechtssatz 06.10.1970Zivilrecht
Für die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld im "Unvergleichsfall" macht es keinen Unterschied, ob diese Umwandlung bereits im Übergabsvertrag vorgesehen war oder nicht. Sie hat zur Folge, daß der Ausgedingspflichtige anstelle des Naturalausgedinges eine …
RS0022485 Rechtssatz 03.12.1958Zivilrecht
Ist in einem Ausgedingsvertrag ein "Unvergleichsfall" nicht vorgesehen und nimmt der Ausgedingsberechtigte die vereinbarten Ausgedingsleistungen (Kost über den Tisch) grundlos nicht an, so steht ihm nicht einmal ein Anspruch auf dasjenige zu, was sich der A …
RS0022502 Rechtssatz 25.04.1974Zivilrecht
Jedes Verhalten, das dem Ausgedingsberechtigten den Genuß des Naturalausgedinges billigerweise unzumutbar macht, stellt ein den Unvergleichsfall bewirkendes Verschulden des Ausgedingspflichtigen dar. Ein Verschulden liegt vor, wenn jenes Maß an Takt und Lie …
RS0022521 Rechtssatz 02.10.1969Zivilrecht
Der sogenannte "Unvergleichsfall" ("Nichtvertragsfall"), der den Ausgedingsnehmer berechtigt, die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld zu verlangen, ist dann verwirklicht, wenn dem Ausgedingsberechtigten der Genuss des Naturalausgedinges nach dem Verhalt …
RS0022564 Rechtssatz 30.01.1980Zivilrecht
Der Auszugsberechtigte kann dann, wenn er durch den Auszugsverpflichteten schuldhafterweise außerstandegesetzt wurde, die bedungenen Naturalleistungen zu beziehen, eine Geldrente in Anspruch nehmen, die an Stelle der ursprünglichen Leistung tritt, im übrige …
RS0022573 Rechtssatz 08.05.1957Zivilrecht
Der Anspruch auf Geldablösung eines Naturalausgedinges (im "Unvergleichsfall") hängt vom Nachweis eines Verschuldens des Übernehmers ab.
RS0039903 Rechtssatz 11.10.1977Zivilrecht
Die Regelungen über die Beweislast kommen nur dann zur Anwendung, wenn die Beweisergebnisse nach der Überzeugung des Gerichtes nicht ausreichen, um einen entscheidungswesentlichen Tatumstand als erwiesen oder als nicht erwiesen anzunehmen, sodass die freie …