Rechtstracker.at
Entscheidung 6 Ob 172/17p×

Entscheidung 6 Ob 172/17p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0031995 Rechtssatz 02.12.1965Zivilrecht
Die Vertragsstrafe setzt als abhängige Verpflichtung eine gültige Hauptverbindlichkeit voraus.
RS0032072 Rechtssatz 30.03.1981Zivilrecht
Die Vertragsstrafe dient im Sinne des § 1336 ABGB (ebenso wie das Angeld) der Verstärkung der vertraglichen Pflichten und zwar umsomehr, je mehr der Betrag über den ex ante wahrscheinlichen Schaden hinausgeht.
RS0032094 Rechtssatz 09.02.1988Zivilrecht
Wird in einem Mietvertrag vereinbart, daß der Mieter ein "Pönale" zu zahlen hat, wenn er den Mietvertrag vor einem bestimmten Zeitpunkt kündigt, so handelt es sich um die Vereinbarung einer sogenannten "unechten" Vertragsstrafe.
RS0039071 Rechtssatz 20.04.1993Zivilrecht
Das zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemachte Rechtsverhältnis muss eine unmittelbare rechtliche Wirkung auf die Rechtsstellung des Klägers ausüben, es muss also geeignet sein, die Beeinträchtigung der Rechtssphäre durch den Gegner zu beenden und ein …
RS0069888 Rechtssatz 27.06.1995Zivilrecht
Nach § 27 Abs 1 Z 1 erster Halbsatz MRG sind Vereinbarungen ua dann ungültig und verboten, wenn der neue Mieter ohne gleichwertige Gegenleistung dem Vermieter, dem früheren Mieter oder - wie hier - einem anderen etwas zu leisten hat; die rechtliche Konstruk …
RS0070089 Rechtssatz 22.09.1993Zivilrecht
Die Frage, ob nur die Übernahme eines im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens den Mietrechtsübergang nach § 12 Abs 3 MRG auslösen kann, bedarf keiner Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof. Schon der Gesetzeswortlaut lässt keinen Zweifel daran offen, …
RS0107273 Rechtssatz 08.04.1997Zivilrecht
Beim Argument, eine nach § 27 Abs 1 Z 1 MRG verbotene Ablösevereinbarung setze ein Weitergaberecht des weichenden Mieters voraus, weil nur dann von einer entgeltlichen Aufgabe des Mietgegenstandes gesprochen werden könne, wird übersehen, daß die genannte Ge …