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Entscheidung 6 Ob 184/24p×

Entscheidung 6 Ob 184/24p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009003 Rechtssatz 24.10.1978Zivilrecht
Recht auf Achtung der Geheimsphäre als Persönlichkeitsrecht iS des § 16 ABGB.
RS0010137 Rechtssatz 04.06.1975Zivilrecht
Ein Rechtsbesitzer ist redlich, wenn er glauben kann, dass ihm die Ausübung des Rechtes zusteht.
RS0012064 Rechtssatz 11.03.1971Zivilrecht
Materiellrechtliche Voraussetzung für die Erhebung einer Unterlassungsklage (insb Eigentumsfreiheitsklage) ist das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses und der Wiederholungsgefahr. Deren Bestehen wird in der Regel zu verneinen sein, wenn die Unterlassung …
RS0012087 Rechtssatz 09.01.1979Zivilrecht
Bei Beurteilung des Bestehens der Wiederholungsgefahr ist stets maßgebend, ob dem Verhalten des Beklagten in seiner Gesamtheit gewichtige Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen.
RS0037673 Rechtssatz 19.02.1974Zivilrecht
Bei der Prüfung, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, darf nicht engherzig vorgegangen werden. Es genügt die ernste Besorgnis weiterer Eingriffe in die vom Kläger behaupteten Rechte.
RS0120423 Rechtssatz 19.12.2005Zivilrecht
Steht ein Eingriff in die Privatsphäre fest (hier: durch systematische, identifizierende Videoüberwachung), trifft den Verletzer die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass er in Verfolgung eines berechtigten Interesses handelte und dass die gesetzte Maßnah …
RS0127583 Rechtssatz 20.01.2012Zivilrecht
Zur Vermeidung eines Eingriffs in die Privatsphäre anderer Hausbewohner durch einen nicht hinzunehmenden Überwachungsdruck darf bei diesen nicht der Eindruck entstehen, dass sie von einer systematischen, identifizierenden Überwachungsmaßnahme eines Mieters …