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Entscheidung 6 Ob 194/19a×

Entscheidung 6 Ob 194/19a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011230 Rechtssatz 27.01.1960Zivilrecht
Es genügt, wenn das auf Zuhaltung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft gerichtliche Klagebegehren auf Einwilligung in genau angeführte, bestimmte bücherliche Eintragung abgestellt ist. Es muss nicht auf Errichtung und Unterfertigung eines schriftliche …
RS0011337 Rechtssatz 26.01.1988Zivilrecht
Der Verkäufer, der sich weigert, um die Beglaubigung seiner Unterschrift auf dem Kaufvertrag beim Notar oder bei Gericht anzusuchen, kann ebenso wie in dem Fall, dass er sich zur Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nicht bereit findet, auf Einwill …
RS0017166 Rechtssatz 13.05.1971Zivilrecht
Wenn die endgültige Errichtung der Vertragsurkunde in einverleibungsfähiger Form einem späteren Zeitpunkt vorbehalten wurde, hat dies nicht zur Folge, daß die Wirksamkeit des Vertrages erst mit der Einhaltung dieser Form eintritt. Der Vertrag gilt vielmehr …
RS0017406 Rechtssatz 25.10.1961Zivilrecht
Auch ein unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossener Vertrag bindet bereits die Vertragspartner. Zu den sonstigen Gründen der Aufhebung tritt noch der des Ausfalles der Bedingung hinzu. Treu und Glauben sind auch in bedingten Rechtsgeschäften zu wahr …
RS0019951 Rechtssatz 15.03.1962Zivilrecht
Auch beim Liegenschaftskauf ist der Kaufvertrag grundsätzlich schon dann perfekt, also für beide Vertragsteile voll verbindlich, wenn sie sich - gegebenenfalls auch bloß mündlich - über den Kaufgegenstand und Kaufpreis geeinigt haben; dem steht auch das Feh …