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Entscheidung 6 Ob 202/18a×

Entscheidung 6 Ob 202/18a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0012193 Rechtssatz 26.01.1966Zivilrecht
Im Zweifel können die im Übergabsvertrag vereinbarten Rechte nicht einzeln für sich betrachtet werden, sondern der ganze Vertrag muss als Einheit behandelt werden (Recht des Übergebers zum freien Eingang und Ausgang auf dem ganzen übergebenen Besitz).
RS0022402 Rechtssatz 12.04.1961Zivilrecht
Ansprüche aus Ausgedingsverträgen sind als Unterhaltsansprüche im Sinne der bezogenen Gesetzesstelle anzusehen.
RS0022412 Rechtssatz 18.02.1982Zivilrecht
Dem Wesen nach ist eine Verletzung des Ausgedingsvertrages wegen Nichterbringung der Naturalleistungen einem sonstigen unleidlichen Verhalten des Übernehmers gleichzuhalten. Man muss daher dem Übergeber einen Anspruch auf Geldersatz anstelle der Erbringung …
RS0022423 Rechtssatz 03.06.1975Zivilrecht
Das Ausgedinge ist die auf einer Liegenschaft ruhende dingliche Verpflichtung zu Naturalleistungen, Geldleistungen und Arbeitsleistungen zum Zwecke des Unterhalts des früheren Eigentümers.
RS0022521 Rechtssatz 02.10.1969Zivilrecht
Der sogenannte "Unvergleichsfall" ("Nichtvertragsfall"), der den Ausgedingsnehmer berechtigt, die Ablösung des Naturalausgedinges in Geld zu verlangen, ist dann verwirklicht, wenn dem Ausgedingsberechtigten der Genuss des Naturalausgedinges nach dem Verhalt …
RS0022564 Rechtssatz 30.01.1980Zivilrecht
Der Auszugsberechtigte kann dann, wenn er durch den Auszugsverpflichteten schuldhafterweise außerstandegesetzt wurde, die bedungenen Naturalleistungen zu beziehen, eine Geldrente in Anspruch nehmen, die an Stelle der ursprünglichen Leistung tritt, im übrige …
RS0022573 Rechtssatz 08.05.1957Zivilrecht
Der Anspruch auf Geldablösung eines Naturalausgedinges (im "Unvergleichsfall") hängt vom Nachweis eines Verschuldens des Übernehmers ab.