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Entscheidung 6 Ob 203/19z×

Entscheidung 6 Ob 203/19z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005781 Rechtssatz 01.06.1976Zivilrecht
Das außerstreitige Verfahren ist ungeachtet des ausschließlichen Verweisungsausspruches des § 1 AußStrG auch ohne gesetzliche Anordnung jedenfalls dann anzuwenden, wenn sich dies aus der Natur des Anspruches und der durch seine Geltendmachung hergestellten …
RS0012214 Rechtssatz 01.02.1979Zivilrecht
Grundsätzlich gehören alle in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Sachen auf den Prozessweg, soferne ein Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt.
RS0013639 Rechtssatz 08.06.1955Zivilrecht
Für die Frage, ob über ein Begehren im außerstreitigen Verfahren oder im Prozess zu entscheiden ist, kommt es auf den Inhalt des Begehrens, nicht aber darauf an, ob das Begehren selbst begründet ist. Die Einwendung des Mangels eines Miteigentumsrechtes kann …
RS0035572 Rechtssatz 17.12.1955Undefined
Prozesshindernisse können in höherer Instanz auch von Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine noch bindende Entscheidung über das Prozesshindernis entgegensteht.
RS0035875 Rechtssatz 24.11.1971Zivilrecht
Wenn sich der Beklagte in die Verhandlung eingelassen hat und erst in der Revisionsbeantwortung auf die Unzulässigkeit der Feststellungsklage hingewiesen hat, sind ihm gemäß § 51 Abs 1 ZPO nur die Kosten der Revisionsbeantwortung zuzuerkennen, die übrigen V …
RS0042515 Rechtssatz 11.10.1984Zivilrecht
An die Bewertung des Streitgegenstandes durch das Berufungsgericht ist auch der OGH gebunden.
RS0042617 Rechtssatz 09.09.1955Zivilrecht
§ 500 Abs 2 ZPO verlangt zwar die sinngemäße Anwendung der §§ 54 - 60 JN, sagt aber nicht, dass das Berufungsgericht an die Bewertung des Klägers gebunden ist.
RS0046245 Rechtssatz 06.03.1991Zivilrecht
§ 40a JN ist auch dann anzuwenden, wenn sich die Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges erst im Rechtsmittelverfahren herausstellt. Bei Entscheidungen nach § 40a JN richtet sich die Anfechtbarkeit nach der vom Verfahrenseinleitenden gewählten Verfahrensa …
RS0059108 Rechtssatz 08.04.1981Zivilrecht
Nach § 145 FGG sind die Gerichtshöfe erster Instanz unter anderem auch für die nach § 166 Abs 3 des Handelsgesetzbuches vom Gericht zu erledigenden Angelegenheiten zuständig; daraus ergibt sich zweifelsfrei, daß der Kommanditist seinen Anspruch auf Bucheins …