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Entscheidung 6 Ob 230/23a×

Entscheidung 6 Ob 230/23a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0010870 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Gutgläubiger Erwerb findet überall dort nicht statt, wo irgendein Merkmal den Erwerb als objektiv verdächtig erscheinen lässt. Schon der Verdacht des Erwerbers, daß der Verkäufer bzw, Verpflichtete bei einer öffentlichen Versteigerung nicht Eigentümer sei, …
RS0010885 Rechtssatz 09.11.1977Zivilrecht
§ 367 ABGB schützt - auch beim Erwerb in exekutiver Versteigerung - nur den redlichen Erwerber einer beweglichen Sache. Die Redlichkeit bestimmt sich nach § 368 ABGB. Redlich ist demnach nur, wer den Veräußerer aus wahrscheinlichen Gründen für den Eigentüme …
RS0010905 Rechtssatz 12.02.1976Zivilrecht
Kein gutgläubiger Erwerb, wo irgend ein Merkmal den Erwerbsakt als objektiv verdächtig erscheinen lässt.
RS0036837 Rechtssatz 22.08.1977Zivilrecht
Der Rechtsweg ist zulässig, auch wenn die Entscheidung über die Klage von einer Vorfrage abhängt, über welche als Hauptfrage - hier etwa im Falle eines Antrages auf Erstattung gemäß § 240 Abs 3 BAO - die Verwaltungsbehörde (das Finanzamt) zu entscheiden hät …
RS0040189 Rechtssatz 10.02.1971Zivilrecht
Das Gericht hat von Amts wegen ausländisches Recht zu erforschen und anzuwenden, wenn die Aktenlage einen Anhaltspunkt für die Möglichkeit der Anwendung eines solchen Rechtes gibt (ZBl 1932/56 ua).
RS0045567 Rechtssatz 19.12.1972Zivilrecht
Die Entscheidungsbefugnis des Zivilgerichtes wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß Vorfragen geprüft werden müssen, zu deren selbständiger Entscheidung nicht die Zivilgerichte zuständig sind. Nur dort, wo das Gesetz ausdrücklich auch die Entscheidung über …
RS0045644 Rechtssatz 20.09.1947Zivilrecht
Für die Zulässigkeit des Rechtsweges ist die Natur des geltend gemachten Anspruchs und nicht die Beschaffenheit seines Rechtsgrundes maßgebend.
RS0046249 Rechtssatz 03.03.1993Zivilrecht
Die im Rekurs an den Obersten Gerichtshof erstmals aufgeworfene Frage der Unzulässigkeit des Rechtsweges ist ungeachtet des Umstandes, dass bislang ein derartiger Einwand nicht erhoben wurde, gemäß § 42 Abs 1 JN vorweg zu prüfen, zumal sich die Untergericht …
RS0076701 Rechtssatz 14.12.1983Zivilrecht
Der Inhalt der dinglichen Rechte ist nach § 31 Abs 2 IPRG nach dem Recht des Staats zu beurteilen, in dem sich die Sachen befinden. Im Unterschied zum ersten Absatz der zitierten Gesetzesstelle wird hier nicht auf einen bestimmten Anknüpfungszeitpunkt abges …
RS0114196 Rechtssatz 25.07.2000Zivilrecht
Die Bindungswirkung gemäß § 42 Abs 3 JN setzt nicht die ausdrückliche Bejahung der maßgebenden Prozessvoraussetzung im Spruch eines Beschlusses voraus. Die Verneinung der Prozessvoraussetzung in den Gründen allein ist der Rechtskraft fähig und kann eine sol …
RS0135238 Rechtssatz 06.11.2024Zivilrecht
Stammzellen werden durch das Lösen der Verbindung zum Körper zu Sachen, die im Eigentum des ursprünglichen Trägers stehen.