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Entscheidung 6 Ob 233/20p×

Entscheidung 6 Ob 233/20p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008905 Rechtssatz 27.01.1988Zivilrecht
Von einer authentischen Interpretation spricht man, wenn das zur Aufstellung oder Änderung der Grundnorm berechtigte Organ bestimmt, in welchem Sinn sie zu verstehen ist. Dies bedeutet die Anordnung einer Rückwirkung.
RS0016780 Rechtssatz 07.02.1989Zivilrecht
Es genügt, dass das Umgehungsgeschäft objektiv den Sinn und Zweck der umgangenen Norm vereitelt; auf eine spezielle Umgehungsabsicht der Parteien kommt es nicht an. Dass der Treugeber in Kauf nimmt, dass der Treuhandvertrag von den Behörden als Umgehung des …
RS0018153 Rechtssatz 27.04.1976Zivilrecht
Die Frage, ob die umgangene Norm auf das Umgehungsgeschäft trotzdem anzuwenden ist, muss auf Grund einer Prüfung des Normzweckes beantwortet werden. Würde dieser Zweck durch die Zulassung des Umgehungsgeschäftes vereitelt werden, so ist die Norm auch auf di …
RS0059133 Rechtssatz 23.02.1995Zivilrecht
Antragsberechtigter und rekursberechtigter "zuständiger gesetzlicher Interessenvertreter" ist jeweils nur ein solcher, dem der eingetragene Rechtsträger angehört.
RS0059144 Rechtssatz 25.06.1992Zivilrecht
Dem Revisionsverband ist keine allgemeine, sondern nur eine zweckbeschränkte Antragsbefugnis und Rechtsmittelbefugnis eingeräumt; gegen die Ablehnung des Antrages der eingetragenen Genossenschaft auf Eintragung in das Firmenbuch steht dem Verband nur insowe …
RS0113579 Rechtssatz 28.03.2000Zivilrecht
Beim Umgehungsgeschäft streben die Beteiligten - anders als beim Scheingeschäft, bei dem die Vertragsgestaltung bloß vorgetäuscht wird, - an, den Tatbestand einer bestimmten Norm zu vermeiden beziehungsweise den einer anderen Norm zu erfüllen, deren Anwendu …
RS0120614 Rechtssatz 16.02.2006Zivilrecht
Das (Revisions-)Rekursverfahren gegen die Zurückweisung eines Rekurses ist einseitig.
RS0133421 Rechtssatz 17.12.2020Zivilrecht
Dem für gemeinnützige Bauvereinigungen zuständigen Revisionsverband kommt im Firmenbuchverfahren, das eine gemeinnützige Bauvereinigung betrifft, die Parteistellung nach § 14 Abs 3 FBG auch dann zu, wenn die gemeinnützige Bauvereinigung die Rechtsform einer …