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Entscheidung 6 Ob 234/23i×

Entscheidung 6 Ob 234/23i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0009195 Rechtssatz 17.12.1971Zivilrecht
Die österr Verfahrensvorschriften enthalten keine Bestimmungen, die die Anwendung ausländischen Verfahrensrechtes ermöglichen; es sind daher von österr Gerichten nur inländische Verfahrensvorschriften anzuwenden.
RS0009244 Rechtssatz 12.04.1967Zivilrecht
Die Parteifähigkeit einer juristischen Person ist dann gegeben, wenn ihr nach dem Rechte ihres Sitzes Rechtspersönlichkeit zukommt ( hier: ausländische Stiftung ).
RS0035266 Rechtssatz 04.02.1976Zivilrecht
Die Richtigstellung der Parteienbezeichnung findet dort ihre Grenze, wo es sich um den Mangel der Sachlegitimation handelt. Dieser kann nicht im Wege der Berichtigung beseitigt werden.
RS0035327 Rechtssatz 02.07.1975Zivilrecht
Parteifähig sind alle physischen und juristischen Personen und darüber hinaus jene Gebilde, denen die Rechtsordnung durch besondere Vorschriften die Fähigkeit, zu klagen und geklagt zu werden, verliehen hat, ohne ihnen im übrigen Rechtspersönlichkeit zuzuer …
RS0039524 Rechtssatz 21.10.1986Zivilrecht
Ein Mangel der Parteifähigkeit kann durch eine bloße Änderung der Parteibezeichnung beseitigt werden, wenn unter der angegebenen Bezeichnung kein rechtsfähiges Gebilde existiert, wohl aber aus dem Vorbringen klar erkennbar ist, dass ein bestehendes Rechtssu …
RS0039725 Rechtssatz 27.03.1979Zivilrecht
Tritt eine Partei unter einer ihr nicht zustehenden - nicht protokollierten oder sonst unzulässigen - Firma auf, dann ist diese unrichtige Parteienbezeichnung in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen richtigzustellen, also durch den bürgerlichen Namen des …
RS0076618 Rechtssatz 31.03.1981Zivilrecht
Ausländische Normen sind nur bei der Prüfung materiell-rechtlicher Fragen anzuwenden. Auf das Verfahren sind stets die österreichischen Prozessvorschriften anzuwenden.
RS0106922 Rechtssatz 28.01.1997Zivilrecht
Die rein verfahrensrechtliche Frage nach der Parteifähigkeit ist allein danach zu beantworten, ob die Partei im Verfahren überhaupt als solche aufzutreten befähigt ist, wogegen die Frage nach der materiellrechtlichen Sachlegitimation, deren Mangel die Abwei …
RS0108521 Rechtssatz 28.08.1997Zivilrecht
Das Personalstatut einer juristischen Person entscheidet über ihre Rechtsfähigkeit.
RS0108523 Rechtssatz 28.08.1997Zivilrecht
Die Verweisung auf das Personalstatut einer juristischen Person ist eine Gesamtverweisung, die Rückverweisungen und Weiterverweisungen einschließt.
RS0110705 Rechtssatz 13.08.1998Zivilrecht
Die mangelnde Parteifähigkeit ist eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung, bei deren Fehlen die Klage zurückzuweisen ist. Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist, das sind alle natürlichen Personen, alle juristischen Personen sowie auch sonstige G …