Rechtssatz RS0106922
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0106922
Entscheidungsdatum
04.06.2025
Norm
ZPO §1 Ab
ZPO §1 Ac
Sbg FeuerwehrG 2018 §36 Abs8
Rechtssatz
Die rein verfahrensrechtliche Frage nach der Parteifähigkeit ist allein danach zu beantworten, ob die Partei im Verfahren überhaupt als solche aufzutreten befähigt ist, wogegen die Frage nach der materiellrechtlichen Sachlegitimation, deren Mangel die Abweisung des Klagebegehrens zur Folge hat, auch davon abhängt, ob der Partei in diesem Belang Rechtsfähigkeit zukommt.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 2405/96z
Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2405/96z
Veröff: SZ 70/10
- 2 Ob 348/98k
Entscheidungstext OGH 14.01.1999 2 Ob 348/98k
Auch
- 1 Ob 245/00m
Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 245/00m
Beisatz: Hier: Unzulässiger Parteiwechsel zwischen Bund und teilrechtsfähiger Hochschule (nunmehr Universität) für angewandte Kunst. (T1)
- 7 Ob 28/03y
Entscheidungstext OGH 02.04.2003 7 Ob 28/03y
Vgl auch
- 5 Ob 119/04t
Entscheidungstext OGH 15.06.2004 5 Ob 119/04t
Auch; Beisatz: Die Parteifähigkeit der beklagten Eigentümergemeinschaft nach dem WEG kann jedenfalls dann nicht verneint werden, wenn sich der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch wenigstens abstrakt mit den Verwaltungsagenden einer Eigentümergemeinschaft in Verbindung bringen lässt. Über die Frage der materiellen Berechtigung des Anspruchs wäre dann mit einer Sachentscheidung abzusprechen. In Ansehung der ausdrücklich geltend gemachten Haftung nach § 1319 ABGB ist dies der Fall. (T2)
- 5 Ob 18/06t
Entscheidungstext OGH 21.03.2006 5 Ob 18/06t
Auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Für die aktive Klagslegitimation ist maßgeblich, dass der geltend gemachte Rechtsschutzanspruch sich wenigstens abstrakt mit den Verwaltungsagenden der Eigentümergemeinschaft in Verbindung bringen lässt. (T3)
- 5 Ob 206/07s
Entscheidungstext OGH 08.01.2008 5 Ob 206/07s
Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T3; Beisatz: Hier: Parteifähigkeit der beklagten Eigentümergemeinschaft nach dem WEG. (T4); Veröff: SZ 2008/1
- 5 Ob 235/12p
Entscheidungstext OGH 21.03.2013 5 Ob 235/12p
Vgl auch; Beisatz: Hier: Parteifähigkeit der Eigentümergemeinschaft nach dem WEG. (T5)
- 8 Ob 110/21s
Entscheidungstext OGH 30.08.2022 8 Ob 110/21s
Vgl; Beisatz: Hier: Teilrechtsfähigkeit der beklagten Freiwilligen Feuerwehr nur in Bezug auf die Kassaführung (§ 36 Abs 8 Sbg FeuerwehrG 2018); die Veranstaltung eines Zeltfests ist davon nicht erfasst, sodass in Bezug auf Schadenersatzansprüche aus einer tätlichen Auseinandersetzung mit einem Securitymitarbeiter bei diesem Fest keine Passivlegitimation gegeben ist. (T6)
- 6 Ob 234/23i
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.12.2024 6 Ob 234/23i
Beisatz: Hier: Beurteilung der Parteifähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht der Cayman Islands („Exempted Limited Partnership“, ELP) (T7)
- 6 Ob 17/25f
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 04.06.2025 6 Ob 17/25f
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106922
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2025
Dokumentnummer
JJR_19970128_OGH0002_0010OB02405_96Z0000_004