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Entscheidung 6 Ob 17/25f×

Entscheidung 6 Ob 17/25f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0035114 Rechtssatz 09.09.1955Zivilrecht
Erbe und Nachlass stellen gegenüber dritten Personen keine verschiedene Prozesspartei dar, sodass die Änderung der Bezeichnung der Prozesspartei nach erfolgter Einantwortung vom "ruhenden Nachlass" auf den Erben keine Parteiänderung bedeutet.
RS0035306 Rechtssatz 27.03.1979Zivilrecht
Ob sich ein Kaufmann im Prozeß zu Recht einer bestimmten Firma bedient betrifft weder die Parteifähigkeit noch die Sachlegitimation, sondern ist ausschließlich eine Frage der richtigen Parteienbezeichnung. Nicht die Firma - als bloßer Handelsname des Kaufma …
RS0035686 Rechtssatz 04.12.1979Zivilrecht
Bei Tod einer anwaltlich vertretenen Prozeßpartei während des Verfahrens ist bloß die Bezeichnung der betreffenden Prozeßpartei durch die Beifügung der Worte "Verlassenschaft nach dem verstorbenen..." zu ändern.
RS0036806 Rechtssatz 14.11.1962Zivilrecht
§ 155 Abs 1 ZPO gilt auch für den Fall des Unterganges einer juristischen Person.
RS0039337 Rechtssatz 10.10.1991Zivilrecht
Nur dann, wenn sich aus dem Inhalt der Klage eindeutig und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise ergibt, dass die nur auf Grund der Angaben im Kopf der Klage als Beklagter behandelte Partei nicht die nach dem gesamten Inhalt der Klage richtig als Bek …
RS0039592 Rechtssatz 15.09.1987Zivilrecht
Auch wenn die Gesamtrechtsnachfolge durch Verschmelzung schon vor Einbringung der Klage erfolgt ist, kann die Bezeichnung der beklagten Gesellschaft (hier: GmbH) in die der aufnehmenden Aktiengesellschaft berichtigt werden.
RS0039666 Rechtssatz 01.09.1959Zivilrecht
Eine unrichtige und fehlerhafte Parteienbezeichnung hat auch das Rechtsmittelgericht vom Amts wegen zu berichtigen (SZ 19/186, 1 Ob 7/50, SZ 23/7, 1 Ob 48/55).
RS0052718 Rechtssatz 01.06.1995Zivilrecht
Auch die Verfahrensstellung in einem anhängigen Gerichtsverfahren unterliegt der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge.
RS0053149 Rechtssatz 10.05.1995Zivilrecht
Auch partielle Gesamtrechtsnachfolge wirkt ipso iure; die Parteienbezeichnung ist richtigzustellen. Ist strittig, ob der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens von der Teil - Gesamtrechtsnachfolge betroffen ist, hat darüber das Gericht analog § 157 ZP …
RS0060147 Rechtssatz 21.12.1994Zivilrecht
Die übernehmende Gesellschaft tritt in jeder rechtlichen Hinsicht an die Stelle der übertragenden Gesellschaft. Die einzelnen verschmolzenen selbständigen Gesellschaften werden zu einer einzigen Rechtsperson. Die Verschmelzung wird mit Eintragung im Firmenb …
RS0106922 Rechtssatz 28.01.1997Zivilrecht
Die rein verfahrensrechtliche Frage nach der Parteifähigkeit ist allein danach zu beantworten, ob die Partei im Verfahren überhaupt als solche aufzutreten befähigt ist, wogegen die Frage nach der materiellrechtlichen Sachlegitimation, deren Mangel die Abwei …