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Entscheidung 6 Ob 38/17g×

Entscheidung 6 Ob 38/17g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0037536 Rechtssatz 02.12.1971Zivilrecht
Offenkundige Tatsachen hat das Gericht seiner Entscheidung auch dann zugrunde zu legen, wenn sie nicht vorgebracht wurden.
RS0037780 Rechtssatz 12.07.1988Zivilrecht
Die Schlüssigkeit einer Klage kann nur anhand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden; ob eine Klage schlüssig ist, sich also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt ergibt, kann daher nie eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 …
RS0040230 Rechtssatz 28.02.1951Zivilrecht
Bei Gericht offenkundig sind nur solche Tatsachen, die allen auf die Verhältnisse ihrer Umgebung aufmerksamen Personen bekannt sind oder die aus der täglichen Erfahrung abgeleitet werden können, also Naturereignisse, historische Begebenheiten und dergleiche …
RS0040237 Rechtssatz 25.04.1972Zivilrecht
Offenkundigkeit einer Tatsache setzt voraus, dass sie ohne besonderes Fachwissen einem großen Personenkreis bekannt ist.
RS0040240 Rechtssatz 27.06.1979Zivilrecht
Offenkundige Tatsachen müssen nicht einmal behauptet werden.
RS0040244 Rechtssatz 19.11.1958Zivilrecht
Für den Richter stehen nur Tatsachen unzweifelhaft fest, die a) entweder allgemeine offenkundig sind oder b) von ihm amtlich wahrgenommen wurden. Die Ortsverhältnisse und Verkehrsverhältnisse an einer bestimmten Straßenkreuzung können keiner dieser Arten vo …
RS0110714 Rechtssatz 15.09.1998Zivilrecht
Allgemeinkundig sind nur jene Tatsachen, die einer beliebig großen Anzahl von Menschen bekannt oder doch ohne Schwierigkeiten jederzeit zuverlässig wahrnehmbar sind. Gemeint sind zum Beispiel Erfahrungssätze der allgemeinen Lebenserfahrung, geographische Ta …
RS0123606 Rechtssatz 16.06.2008Zivilrecht
Einen möglichen Diskriminierungstatbestand hat die Klägerin zu behaupten und glaubhaft zu machen.
RS0123960 Rechtssatz 09.07.2008Zivilrecht
Die Glaubhaftmachung von nach dem GlBG verpönten Motiven ist nur dem durch die Herabminderung des Beweismaßes erleichterten Indizienbeweis, nicht aber dem Anscheinsbeweis (prima facie-Beweis) zugänglich.
RS0124567 Rechtssatz 24.02.2009Zivilrecht
Der Diskriminierungsgrund „Weltanschauung" in § 13 Abs 1 B-GlBG ist zwar eng mit dem Begriff „Religion" verbunden, dient aber auch als Sammelbezeichnung für andere Leitauffassungen vom Leben und von der Welt als einem Sinnganzen sowie zur Deutung des persön …