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Entscheidung 6 Ob 51/21z×

Entscheidung 6 Ob 51/21z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014700 Rechtssatz 07.10.1960Zivilrecht
Für die Bestimmbarkeit genügt es, wenn vertragsmäßig dem Käufer das Recht der Auswahl der Waren eingeräumt wird, die im Betriebe des Verkäufers regelmäßig zum Zwecke des Verkaufes geführt werden und für die Listenpreise bestehen ( Auswahl unter den im Gesch …
RS0014701 Rechtssatz 05.05.1981Zivilrecht
Kein Dissens, wenn die Vertragspartner Willenserklärungen abgegeben haben, die zumindest äußerlich übereinstimmen sowie ausreichend bestimmt und verständlich sind, sodass die Annahme dem Antrag entspricht. Ein Dissens, d.h. eine äußerliche Uneinigkeit der P …
RS0014707 Rechtssatz 16.02.1955Zivilrecht
Eine Schuld ist auch dann als bestimmt anzusehen, wenn sie der möglichen billigen Ermittlung des anderen Teiles anheimgestellt wurde. In einem solchen Falle muß aber die Art der Ermittlung vertraglich festgelegt sein.
RS0032078 Rechtssatz 20.10.1987Zivilrecht
Zinsen aus einer ohne Rechtsgrund geleisteten und daher zurückzuerstattenden Geldsumme sind sogenannte Vergütungszinsen. Diese Art gesetzlicher Zinsen ist als allgemeine Erscheinung dem ABGB fremd. Für die Rechtsfolgen, die sich aus der Verzögerung der Zahl …
RS0037166 Rechtssatz 17.09.1980Zivilrecht
Verbleibende Zweifel an dem Inhalt der Klage dürfen nicht zu einer Abweisung des Klagebegehrens wegen Unschlüssigkeit führen, sondern müssten zum Anlass einer Anleitung zur Ergänzung der für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben gemäß § 182 Abs …
RS0037485 Rechtssatz 24.05.1972Zivilrecht
Auch bei Feststellungsklagen ist der Zuspruch eines minus zulässig. Eine Überschreitung des § 405 ZPO liegt hiebei dann nicht vor, wenn entweder ein quantitativ geringerer Umfang des Rechtes, dessen Feststellung begehrt wird, urteilsmäßig festgestellt wird …
RS0042274 Rechtssatz 16.06.1954Zivilrecht
Ob ein Handelsbrauch oder eine Usance besteht, ist eine Tatfrage. Das diesbezüglich erst im Rechtsmittelverfahren Vorgebrachte ist also als Neuerung unbeachtlich. Im Übrigen wäre ein solcher Handelsbrauch dann nicht zu beachten, wenn sich jemand darauf beri …
RS0061067 Rechtssatz 24.05.1989Zivilrecht
Kriterium der echten Fremdwährungsschuld ist, dass der Gläubiger den Anspruch auf Zahlung in Fremdwährung hat, während bei der unechten Fremdwährungsschuld dem Gläubiger eine Forderung nur in inländischer Währung zusteht und die Angabe der fremden Währung l …