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Entscheidung 7 Ob 135/19g×

Entscheidung 7 Ob 135/19g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0013946 Rechtssatz 19.05.1982Zivilrecht
Bei Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen durch einen Boten ist zu unterscheiden, ob der Bote für den Erklärenden (Erklärungsbote) oder für den Erklärungsempfänger (Empfangsbote) tätig wurde. Bedient sich der Erklärende zur Übermittlung seiner Erklä …
RS0014068 Rechtssatz 30.06.1993Zivilrecht
Ist die Erklärung gegenüber einem Boten des Empfängers abgegeben worden, so ist sie damit schon dem Empfänger zugegangen; in diesem Fall trägt der Empfänger das Risiko, wenn der Bote die Erklärung verstümmelt.
RS0019465 Rechtssatz 19.05.1982Zivilrecht
Auch das Tätigwerden als Bote setzt im Innenverhältnis eine Ermächtigung, die Botenermächtigung, voraus.
RS0019609 Rechtssatz 19.01.1979Zivilrecht
Eine Anscheinsvollmacht (= Vollmacht wegen Vertrauens auf den äußeren Tatbestand) setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäftes zu …
RS0039202 Rechtssatz 25.11.1959Zivilrecht
Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung eines Rechtes liegt dann vor, wenn infolge Verhaltens des Beklagten eine erhebliche objektive Ungewissheit über den Bestand des Rechtes entstanden ist und diese Ungewissheit durch die Rechtskraftwirk …
RS0102433 Rechtssatz 11.03.1996Zivilrecht
Der Streit über die Auslegung eines Vertrags, und zwar über die dort festgeschriebenen Befugnisse einer Vertragspartei, begründet deren Feststellungsinteresse.