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Entscheidung 7 Ob 14/18m×

Entscheidung 7 Ob 14/18m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0038928 Rechtssatz 14.07.1954Zivilrecht
Der Versicherungsnehmer kann bei der Haftpflichtversicherung auch vor rechtskräftiger Entscheidung über den Anspruch des Dritten auf Feststellung klagen, dass der Versicherer verpflichtet ist, ihn zu entschädigen, wenn dieser bestreitet, zur Gewährung des V …
RS0039135 Rechtssatz 15.12.1988Zivilrecht
Nach der rechtskräftigen Feststellung des Deckungsanspruchs können jene Umstände nicht mehr gegen den Deckungsanspruch eingewendet werden, die in jenem Verfahren zu klären waren, in dem darüber zu entscheiden war, ob ein Deckungsanspruch der klagenden Parte …
RS0043736 Rechtssatz 18.04.1974Zivilrecht
Für das Vorliegen einer Gefahrerhöhung ist grundsätzlich der Versicherer beweispflichtig.
RS0052282 Rechtssatz 13.04.1959Zivilrecht
In der Frage eines bewussten Verstosses gegen baugesetzliche oder baubehördliche Vorschriften im Sinne des Pkt 3 Z 5 der EHVB kommt es auf das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Handlungsweise auf Seiten des Versicherungsnehmers an, nicht aber darauf, ob …
RS0080086 Rechtssatz 05.03.1992Zivilrecht
Der einheitliche, auf Befreiung von begründeten und auf Abwehr unbegründeter Ansprüche gerichtete Deckungsanspruch aus der Haftpflichtversicherung entsteht und wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem der Versicherungsnehmer von einem geschädigten Dritten ernst …
RS0080237 Rechtssatz 03.11.1977Zivilrecht
Gefahrerhöhung ist jede objektive, nach Abschluss des Vertrages eingetretene erhebliche Änderung der Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalls wahrscheinlicher macht und den Versicherer deshalb vernünftigerweise veranlassen kann, die Versicherung au …
RS0080357 Rechtssatz 25.04.1985Zivilrecht
Eine Gefahrenerhöhung im Sinne des § 23 Abs 1 VersVG ist eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen gefahrenerheblichen Umstände, die den Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens wahrscheinliche …
RS0080428 Rechtssatz 30.06.1962Zivilrecht
Die Gefahrerhöhung setzt - mit der Einschränkung, dass es sich nicht nur um einen Zustand handeln darf, der plötzlich aufgetreten ist und in Kürze wieder behoben werden sollte - immer einen gewissen Dauerzustand voraus.
RS0080487 Rechtssatz 30.06.1962Zivilrecht
Zur Beweislastverteilung bei behaupteter Gefahrenerhöhung.
RS0080491 Rechtssatz 08.03.1990Zivilrecht
Unter Gefahrerhöhung ist ein Gefährdungsvorgang anzusehen, der seiner Natur nach geeignet ist, einen neuen Gefahrzustand von so langer Dauer zu schaffen, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufes bilden kann und damit den Eintritt des …
RS0081678 Rechtssatz 14.07.1993Zivilrecht
Sowohl bei der Bestimmung des Art 7 der AHVB als auch beim Abschnitt A Pkt 3 der EHVB handelt es sich um Risikoausschlüsse. Für die Annahme von Obliegenheiten ist das vom Versicherungsnehmer geforderte Verhalten viel zu wenig bestimmt umschrieben.
RS0081692 Rechtssatz 14.07.1993Zivilrecht
Die Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit der geleisteten Arbeit, wird dem Vorsatz gleichgehalten.
RS0081866 Rechtssatz 11.06.1992Zivilrecht
Pkt 3 des Abschnittes A der EHVB 1978 beinhaltet keine Obliegenheit, sondern einen Risikoausschluss.
RS0087582 Rechtssatz 22.11.1995Zivilrecht
Fehlhandlungen im Sinn der genannten Ausschlußtatbestände, die von Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers gesetzt werden, denen nicht eine der in Punkt A.3 der EHVB genannten Funktionen zukommt, führen auch dann nicht zum Wegfall des Versicherungsschut …
RS0087591 Rechtssatz 22.11.1995Zivilrecht; Strafrecht
§ 152 VersVG sowie die deckungsgleiche Formulierung des allgemeinen Tatbestandes des Art 7 Pkt 2 AHVG 1978 werden so verstanden, daß der Versicherungsnehmer den schädlichen Erfolg seines Verhaltens vorhersehen und ihn zumindest billigend in Kauf nehmen muß; …
RS0087592 Rechtssatz 22.11.1995Zivilrecht
Gemeinsam ist den beiden Bestimmungen, dass sich das Bedenken und der Beschluss des Versicherungsnehmers nicht auf den Schadenserfolg selbst, sondern nur auf einen diesem Erfolg vorgelagerten Umstand beziehen müssen, der eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafü …
RS0107031 Rechtssatz 12.02.1997Zivilrecht
Als Ausnahmetatbestände, die die vom Versicherer übernommene Gefahr einschränken oder ausschließen, dürfen Ausschlüsse nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Betrachtung ihres wirtschaftlichen Zweckes und der gewählten Ausdrucksweise sowie des …