Rechtssatz RS0080491
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0080491
Entscheidungsdatum
25.03.2026
Rechtssatz
Unter Gefahrerhöhung ist ein Gefährdungsvorgang anzusehen, der seiner Natur nach geeignet ist, einen neuen Gefahrzustand von so langer Dauer zu schaffen, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Schadensverlaufes bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalls generell zu fördern geeignet ist.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 5/90
Entscheidungstext OGH 08.03.1990 7 Ob 5/90
Veröff: SZ 63/38 = VersRdSch 1990,348 = VersR 1990,1415
- 7 Ob 210/98b
Entscheidungstext OGH 19.01.1999 7 Ob 210/98b
- 7 Ob 119/00a
Entscheidungstext OGH 29.05.2000 7 Ob 119/00a
Vgl auch; Beisatz: Eine einmalige wahrscheinlich dem Beklagten gar nicht erkennbare Überladung des Anhängers um rund 27 % führt noch nicht zu einer Gefahrenerhöhung. (T1)
- 7 Ob 314/00b
Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 314/00b
- 7 Ob 244/06t
Entscheidungstext OGH 29.11.2006 7 Ob 244/06t
Beisatz: Bei Einmaligkeit und relativen Kurzzeitigkeit der durch die Überladung des Anhängers hervorgerufenen Änderung der Gefahrensituation kann eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VersVG nicht angenommen werden. (T2); Veröff: SZ 2006/177
- 7 Ob 244/09x
Entscheidungstext OGH 17.03.2010 7 Ob 244/09x
- 7 Ob 34/10s
Entscheidungstext OGH 05.05.2010 7 Ob 34/10s
Veröff: SZ 2010/50
- 7 Ob 129/10m
Entscheidungstext OGH 29.09.2010 7 Ob 129/10m
Beisatz: Nimmt der Versicherungsnehmer immer wieder über Jahre hinweg, wenn auch nur bei bestimmten Transporten, dasselbe Risiko auf sich, liegt eine Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff VersVG vor. (T3)
- 7 Ob 210/14d
Entscheidungstext OGH 12.03.2015 7 Ob 210/14d
Veröff: SZ 2015/17
- 7 Ob 14/18m
Entscheidungstext OGH 21.03.2018 7 Ob 14/18m
- 7 Ob 180/18y
Entscheidungstext OGH 31.10.2018 7 Ob 180/18y
Beisatz: Hier: Ausweitung einer hobbymäßigen (Abfindungsbrennerei) zu einer gewerblichen Tätigkeit (Ginbrennerei). ABS 1994. (T4)
- 7 Ob 214/17x
Entscheidungstext OGH 31.10.2018 7 Ob 214/17x
Beisatz: Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers ist in einem solchen Fall allerdings eine „erhebliche“ Änderung der Umstände, sodass eine Gefahrenerhöhung nicht bei jeglichem Verstoß gegen eine Vorsichtsmaßnahme angenommen werden kann. (T5)
- 7 Ob 7/21m
Entscheidungstext OGH 24.02.2021 7 Ob 7/21m
- 7 Ob 153/24m
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 23.10.2024 7 Ob 153/24m
Beisatz: Hier: Batteriespeicher für eine Fotovoltaikanlage, bestehend aus einer Serienparallelschaltung von rund 60 „Autobatterien“, die unsachgemäß zusammengefügt wurden. (T6)
Beisatz: Ob eine bestimmte Handlung die versicherte Gefahr erhöht, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls (T7)
- 7 Ob 203/24i
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 19.02.2025 7 Ob 203/24i
Beisatz: Hier: Überlastung einer Steckdose, in dem mehrere Steckdosenverteiler an die einzig vorhandene Steckdose und an denen wiederum eine Vielzahl von zum erheblichen Teil dauernd betriebenen Elektrogeräten angeschlossen wurden, sowie das in der Garage erfolgte Lagern von Treibstoff in hoher Menge ohne Installation einer Brandschutztür zum Wohnbereich (T8)
- 7 Ob 205/25k
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.03.2026 7 Ob 205/25k
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0080491
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2026
Dokumentnummer
JJR_19900308_OGH0002_0070OB00005_9000000_001