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Entscheidung 7 Ob 145/13v×

Entscheidung 7 Ob 145/13v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0064041 Rechtssatz 15.12.1981Zivilrecht
Der Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer stellt ein Sondervermögen dar, das nicht in die Konkursmasse fällt, sondern zur Befriedigung des geschädigten Dritten dient.
RS0064068 Rechtssatz 14.02.1962Zivilrecht
Der bei einem Unfall Geschädigte kann das Absonderungsrecht nach § 157 VersVG auch nach Konkurseröffnung gemäß § 6 Abs 2 KO so geltend machen, wie wenn der Konkurs nicht eröffnet wäre, allerdings nur mehr gegenüber dem Masseverwalter. Er kann die Klage aber …
RS0080725 Rechtssatz 02.02.1966Zivilrecht
Der Versicherer hat an den Dritten mangels eines besonderen zu ihm bestehenden Rechtsverhältnisses nur insoweit zu zahlen, als dieser den Deckungsanspruch gepfändet und überwiesen erhalten hat.
RS0106981 Rechtssatz 29.01.1997Zivilrecht
Wird eine vorvertragliche Aufklärungspflicht und Informationspflicht schuldhaft verletzt, so muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer alle Schäden ersetzen, die durch die Pflichtverletzung entstanden sind. Vielfach wird der Schaden des Versicherungsnehm …
RS0129254 Rechtssatz 13.11.2013Zivilrecht
Der Versicherungsnehmer hat gegenüber dem Versicherer ‑ im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags ‑ einen Befreiungsanspruch, der ihn vor den Folgen der Inanspruchnahme durch den geschädigten Dritten schützen soll. Durch derartige Schadenersatzforderungen eine …
RS0129255 Rechtssatz 13.11.2013Zivilrecht
„Leistungsfreiheit des Versicherers“ bedeutet allgemein seine einseitige Befreiung von seiner Einstandspflicht für einen Versicherungsfall. Gemäß § 158c Abs 1 VersVG wird ungeachtet der Leistungsfreiheit des Versicherers im Verhältnis zum Versicherungsnehme …
RS0129256 Rechtssatz 13.11.2013Zivilrecht
Die örtlichen, zeitlichen und sachlichen Grenzen der Gefahrenübernahme, also auch die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer zulässig vereinbarten Ausschlüsse gelten gegenüber dem Dritten, der sich insoweit nicht auf § 158c VersVG stützen kann …
RS0129257 Rechtssatz 13.11.2013Zivilrecht
Die durch Erlassung der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. 12. 2002 über Versicherungsvermittlung herbeigeführte Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über berufliche Anforderungen an die die Versicherungsvermi …
RS0129258 Rechtssatz 13.11.2013Zivilrecht
§ 137c GewO sieht für Versicherungsvermittler eine Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung vor, die die Haftpflicht bei Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten abdeckt. Es handelt sich um eine gesetzliche Haftpflichtversicherung im Sinne …
RS0129259 Rechtssatz 13.11.2013Zivilrecht
Bei der Bestimmung des § 137c GewO handelt es sich um eine Vorschrift mit unmittelbar zivilrechtlicher Relevanz.
RS0129260 Rechtssatz 13.11.2013Zivilrecht
Die uneingeschränkte Haftungserklärung ist nur für Versicherungsagenten als Haftungsabsicherung denkbar, da nur sie im Namen eines (Rück‑)Versicherungsunternehmen handeln oder zu handeln befugt sind. Dabei ist es möglich, die Haftungserklärung auf bestimmte …
RS0129261 Rechtssatz 13.11.2013Zivilrecht
Daraus, dass dem Versicherungsvermittler in Form des Versicherungsagenten die Möglichkeit einer auf das Agenturverhältnis beschränkten Haftungserklärung nach § 137c Abs 2 GewO offen steht, ist abzuleiten, dass die von ihm anstelle der Haftungserklärung gewä …