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Entscheidung 7 Ob 146/15v×

Entscheidung 7 Ob 146/15v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014838 Rechtssatz 21.10.1971Zivilrecht
Die Verjährungseinrede verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Fristversäumnis des Berechtigten auf ein Verhalten seines Gegners zurückzuführen ist.
RS0032639 Rechtssatz 05.03.1974Zivilrecht
Sowohl bei Anerkennung der Schuld als auch beim außergerichtlichen Vergleich, sofern diesem mangels Änderung des Hauptgegenstandes oder des Rechtsgrundes des Anspruches keine novierende Wirkung zukommt, richtet sich die neu laufende Verjährungszeit nach der …
RS0032666 Rechtssatz 06.04.1978Zivilrecht
Ob ein deklaratorisches (unechtes) Anerkenntnis, eine durch Gegenbeweis widerlegbare Wissenserklärung, oder ein konstitutives (echtes) Anerkenntnis, eine höchstens anfechtbare rechtsgeschäftliche Willenserklärung, vorliegt, ist durch Auslegung des Parteiwil …
RS0033015 Rechtssatz 22.01.1980Zivilrecht
Für die Verjährungsunterbrechung genügt schon ein deklaratorisches Anerkenntnis.
RS0034477 Rechtssatz 05.06.1970Zivilrecht
"Anerkennung" im Sinne des § 1497 ABGB ist jede Rechtshandlung des Schuldners, die eine Anerkennung des Rechts des Gläubigers denknotwendig voraussetzt oder seine Absicht, die Schuld anzuerkennen, deutlich erkennen lässt.
RS0034537 Rechtssatz 09.03.1967Zivilrecht
Zur Frage der Erhebung der Verjährungseinrede wider Treu und Glauben.
RS0042025 Rechtssatz 11.11.1960Zivilrecht
Ebenso wie neues Tatsachenvorbringen können auch neue Einreden rechtlicher Natur in der Revisionsinstanz nicht mehr vorgebracht werden, wenn die sie begründenden Tatsachen im Verfahren vor dem Erstgericht nicht erörtert wurden.
RS0043338 Rechtssatz 29.04.1954Zivilrecht
Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden …
RS0062704 Rechtssatz 18.04.1978Zivilrecht
Die Ablieferung kann nur mit Wissen und Willen des Empfängers erfolgen.
RS0073585 Rechtssatz 18.04.1985Zivilrecht
Der Eisenbahnfrachtvertrag erschöpft sich nicht in der Beförderung des Gutes von einem Bahnhof zu einem anderen Bahnhof, er umfaßt auch die Ablieferung des Gutes an den Empfänger. Die Ablieferung ist jener Vorgang, durch den die Bahn den Gewahrsam an dem be …
RS0119309 Rechtssatz 26.08.2004Zivilrecht
Der Verjährung nach Art 58 § 1 CIM unterliegen nur frachtvertragliche Ansprüche, das sind Ansprüche, die aus einer Verletzung des Frachtvertrags resultieren, somit auch Ansprüche der befördernden Eisenbahn gegen den am Vertrag beteiligten Absender. Ein "Ans …
RS0130761 Rechtssatz 06.04.2016Zivilrecht
Ein auf § 1037 ABGB beruhender Anspruch des Beförderers auf Abgeltung des Aufwands für den Beistellverschub („letzte Meile“) ist kein Anspruch aus dem Beförderungsvertrag iSd Art 48 § 1 CIM 1999.