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Entscheidung 7 Ob 168/15d×

Entscheidung 7 Ob 168/15d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0074591 Rechtssatz 26.08.1993Zivilrecht
Erfolgte entgegen § 36 Abs 1 UbG ohne Zustimmung des Parteien eine Behandlung, dann handelte es sich um eine unzulässige Maßnahme im Rahmen der Unterbringung, somit um eine Grundrechtsverletzung, die vom Gericht im Rahmen des Unterbringungsverfahrens festzu …
RS0076093 Rechtssatz 19.09.1994Zivilrecht
Das Gesetz definiert den Begriff der "besonderen Heilbehandlung" nicht. Behandlungen, die die körperliche Integrität des Betroffenen in besonderer Weise beeinträchtigen, wie etwa "Elektroschocks", werden in diesem Sinn als "besondere Heilbehandlung" anzuseh …
RS0113151 Rechtssatz 20.01.2000Zivilrecht
Die Prüfungsbefugnis des Unterbringungsgerichtes ist auf die Beurteilung der Fragen beschränkt, ob ein psychisch Kranker in einer Anstalt untergebracht werden darf, ob er in seiner räumlichen Bewegungsfreiheit oder im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt we …
RS0123594 Rechtssatz 08.05.2008Zivilrecht
Jede Heilbehandlung, die an einem untergebrachten, nicht einsichtsfähigen und (in der Frage seiner Zustimmung zur Behandlung) nicht vertretenen Kranken vorgenommen wird, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach den §§35ff UbG.
RS0123595 Rechtssatz 08.05.2008Zivilrecht
Wenn weder psychiatrische Behandlungen noch Behandlungen der psychiatrischen Anlasskrankheit vom Unterbringungsgericht im Verfahren nach den §§35ff UbG zu überprüfen sind, ist die nachträgliche Prüfung der Zulässigkeit der Heilbehandlung auf die fehlende Ei …
RS0130203 Rechtssatz 20.05.2015Zivilrecht
Die nach der Rechtsprechung eingeschränkte Prüfungsbefugnis hinsichtlich der die psychische Beeinträchtigung nicht betreffenden Heilbehandlungen (RS0123595) ist systemkonform, besteht doch insofern kein Unterschied zu einer nicht untergebrachten Person, die …
RS0130547 Rechtssatz 19.11.2015Zivilrecht
Der Begriff „Heilbehandlung“ umfasst nicht nur unmittelbar therapeutische, sondern auch diagnostische und physikalische Maßnahmen, wie etwa eine Blutabnahme. Die Wortfolge „nicht gegen den Willen“ in § 36 UbG bedeutet, dass eine ausdrückliche oder schlüssig …