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Entscheidung 7 Ob 180/16w×

Entscheidung 7 Ob 180/16w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043150 Rechtssatz 11.05.1978Zivilrecht
Die Entscheidung des Berufungsgerichtes über eine Beweisrüge ist mangelfrei, wenn es sich mit dieser überhaupt befasst, die Beweiswürdigung des Erstgerichtes überprüft und nachvollziehbare Überlegungen über die Beweiswürdigung anstellt und in seinem Urteil …
RS0056496 Rechtssatz 14.06.1988Zivilrecht
Wenn auch der Ehebruch als schwerste Eheverfehlung gegen die eheliche Treuepflicht grundsätzlich besonders schwer wiegt, kommt es auch bei seiner Beurteilung darauf an, ob und inwieweit er zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat und welches Gewicht ihm in Ve …
RS0056559 Rechtssatz 14.10.1976Zivilrecht
Der Ehebruch ist ein absoluter Scheidungsgrund, weshalb es zunächst nicht darauf ankommt, welcher Art die dem anderen Ehegatten zur Last liegenden Eheverfehlungen sind. Aber auch ein Ehebruch kann bei Ausmessung des dem anderen Ehegatten anzulastenden Versc …
RS0056751 Rechtssatz 19.03.1992Zivilrecht
Es kommt also nicht bloß auf die Schwere der Verfehlungen an sich, sondern auch darauf an, in welchem Umfang diese Verfehlungen zu der unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen haben. Der Umstand, dass das schuldhafte Verhalten eines Teils das des anderen …
RS0056755 Rechtssatz 19.03.1992Zivilrecht
Bei Beurteilung der Frage, ob das Verschulden eines Teils überwiegt, ist nicht nur zu berücksichtigen, wer mit dem Verhalten, das später zur Zerrüttung der Ehe geführt hat, begonnen, sondern auch wer entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Ehe unheilbar …
RS0056832 Rechtssatz 18.09.1975Zivilrecht
Unheilbare Ehezerrüttung ist dann anzunehmen, wenn die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten und damit die Grundlage der Ehe objektiv und wenigstens bei einem Ehegatten auch subjektiv zu bestehen aufgehört hat, wobei es gen …
RS0057202 Rechtssatz 06.11.1968Zivilrecht
Bei Abwägung des beiderseitigen Verschuldens kommt es darauf, durch wessen Verhalten die Zerrüttung unheilbar geworden ist, nicht an, wenn dieses nur eine Folge der Eheverfehlungen des anderen Teils ist. Begeht ein Gatte Ehebruch, so muß ihm deshalb nicht d …
RS0057251 Rechtssatz 30.03.1982Zivilrecht
Auch bei Ansprüchen nach § 61 Abs 3 EheG ist ein überwiegendes Verschulden nur dort anzunehmen und auszusprechen, wo der graduelle Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich hervortritt.
RS0057256 Rechtssatz 28.09.1982Zivilrecht
Beim Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG kommt es nicht darauf an, ob der Kläger einen Scheidungstatbestand verwirklicht hat. Entscheidend ist allein, ob ihm eine Schuld an der Zerrüttung der Ehe anzulasten ist und ob, falls beiden Eheleuten ein Verschulden an d …
RS0057262 Rechtssatz 30.03.1982Zivilrecht
Für den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs 3 EheG genügt unter Umständen das wesentlich geringgradigere Zerrüttungsverschulden im Sinn des § 55 EheG.
RS0057268 Rechtssatz 25.02.1982Zivilrecht
Berücksichtigung des Gesamtverhaltens der Ehegatten während der Ehedauer als Grundlage eines Ausspruches nach § 61 Abs 3 EheG.
RS0126298 Rechtssatz 15.09.2010Zivilrecht
Die durch das Budgetbegleitgesetz 2009 herbeigeführte Änderung des § 480 ZPO, mit der die Möglichkeit eines Antrags auf Abhaltung einer Berufungsverhandlung aufgehoben und wonach eine mündliche Berufungsverhandlung nur noch erforderlichenfalls ‑ etwa aufgru …
RS0127242 Rechtssatz 29.09.2011Zivilrecht
Die Entscheidung, ob eine Berufungsverhandlung im Einzelfall erforderlich ist, steht seit der Änderung des § 480 Abs 1 ZPO und dem Außerkrafttreten des § 492 ZPO durch das Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I 2009/52, generell im Ermessen des Berufungsgerichts …