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Entscheidung 7 Ob 181/20y×

Entscheidung 7 Ob 181/20y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0079993 Rechtssatz 21.03.1974Zivilrecht
Der Versicherungsnehmer hat den Beweis der fehlenden Kausalität seiner Obliegenheitsverletzung strikte zu führen; es ist nicht etwa nur die Unwahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges darzutun.
RS0080203 Rechtssatz 23.11.1978Zivilrecht
Die Aufklärungspflicht und Belegpflicht ist eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, der seinen Vertragspartner über alle für die Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Versicherungsleistung notwendigen Umstände nach Treu und Glauben a …
RS0080205 Rechtssatz 23.11.1978Zivilrecht
Die Auskünfte und Belege des Versicherungsnehmers sollen den Versicherer in die Lage versetzen, sachgemäße Entscheidungen über die Abwicklung des Versicherungsfalles zu treffen und insbesondere Art und Umfang seiner Leistung möglichst genau und frühzeitig ü …
RS0080446 Rechtssatz 11.04.1973Zivilrecht
Die Obliegenheit der Verständigung des Versicherers von der gerichtlichen Geltendmachung des Schadenersatzanspruches gegen den Versicherungsnehmer endet mit der Ablehnung des Entschädigungsanspruches durch den Versicherer, weil sich das der Vereinbarung zug …
RS0080783 Rechtssatz 22.02.1990Zivilrecht
Durch die Aufklärung soll der Versicherer in die Lage versetzt werden, sachgemäße Entscheidungen über die Behandlung des Versicherungsfalles zu treffen. Die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers soll insbesondere auch die nötigen Feststellungen über d …
RS0080833 Rechtssatz 18.03.1976Zivilrecht
Die Aufklärungspflicht hat auch den wesentlichen Zweck, den Versicherer vor betrügerischen Machenschaften zu schützen; sie soll ihn aber darüber hinaus allgemein in die Lage versetzen, sachgemäße Entschließungen über die Behandlung des Versicherungsfalles z …
RS0116978 Rechtssatz 08.07.2002Zivilrecht
Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall dienen dem Zweck, den Versicherer vor vermeidbaren Belastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen. Die Drohung mit dem Anspruchsverlust soll den Versicherungsnehmer motivieren, die Verhaltensregeln ordnun …