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Entscheidung 7 Ob 183/25z×

Entscheidung 7 Ob 183/25z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014506 Rechtssatz 17.06.1980Zivilrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten regelmäßig nur kraft ausdrücklicher oder stillschweigender - Parteienvereinbarung. Dabei genügt es, wenn der Unternehmer vor dem Abschluss des Vertrages erklärt, nur zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrahie …
RS0020656 Rechtssatz 23.11.1955Zivilrecht
Zurverfügungstellung eines Kranes samt Kranführer zum Gebrauch nach Belieben des Berechtigten gegen Entgelt ist Sachmiete verbunden mit einem Dienstverschaffungsvertrag.
RS0021785 Rechtssatz 16.09.1989Zivilrecht
Kein Frachtvertrag, wenn der Unternehmer nicht den Erfolg seiner Tätigkeit, also die Verbringung der Sache an einen anderen Ort, schuldet, sondern beispielsweise ein bemanntes Fahrzeug zu beliebiger Beladung und Fahrt nach Weisung des Auftraggebers zur Verf …
RS0032496 Rechtssatz 08.02.1961Zivilrecht
Voraussetzungen des konstitutiven Anerkenntnisses.
RS0040169 Rechtssatz 28.02.1989Zivilrecht
Behauptet die klagende Partei die Anwendbarkeit österreichischen Rechts und bleibt dieses Vorbringen in der Klagebeantwortung und im Rechtsmittelverfahren unbestritten, berief sich vielmehr die beklagte Partei selbst darin auf österreichisches Recht, liegt …
RS0042769 Rechtssatz 11.01.1984Zivilrecht
Auch in einem singulären, in seiner Tragweite über die Regelung der Rechtsverhältnisse der Streitteile nicht hinausgehenden Fall (hier: Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs) ist zur Wahrung der Rechtssicherheit der Einzelfallgerechtigkeit insoweit Rechn …
RS0044348 Rechtssatz 12.07.1983Zivilrecht
Vertragsrecht; außerordentliche Revision nicht angenommen: Keine allgemeine Aufklärungspflicht des Vertragspartners.
RS0126558 Rechtssatz 19.01.2011Zivilrecht
Mit § 439a UGB wollte der Gesetzgeber nur den Transport für das österreichische Inland regeln, sodass der nicht grenzüberschreitende Transport im Ausland bei Anwendbarkeit österreichischen Rechts auch unter Berücksichtigung dieser Bestimmung nicht der CMR u …