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Entscheidung 7 Ob 196/10i×

Entscheidung 7 Ob 196/10i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0068257 Rechtssatz 19.05.1965Zivilrecht
Zum Eintritt in die Hauptmietrechte gemäß § 19 Abs 2 Z 11 MG bedarf es keiner besonderen Erklärung des Eintrittsberechtigten. Der Eintritt erfolgt vielmehr kraft Gesetzes, ohne dass sich der Berechtigte als Mieter betrachtet, verhält oder zu erkennen gibt ( …
RS0068334 Rechtssatz 29.05.1963Zivilrecht
Das Vorliegen eines dringenden Wohnungsbedürfnisses ist nur dann zu verneinen, wenn eine ausreichende und gleichwertige Unterkunft zur Verfügung steht (MietSlg 5916, 6610, 8992 ua). (Hier: Zur ganzjährigen Benützbarkeit des Hauses, in dem der Eintrittsberec …
RS0068345 Rechtssatz 05.11.1931Zivilrecht
Zum gemeinsamen Haushalt gehört nicht nur gemeinsames Wohnen, sondern auch gemeinsames Wirtschaften.
RS0068461 Rechtssatz 11.07.1985Zivilrecht
Auf einen stillschweigenden Verzicht kann aus der Tatsache, dass der Eintrittsberechtigte in der Folge dem Vermieter gegenüber nicht durch positive Handlungen zu erkennen gab, er wolle an den Mietrechten festhalten, noch nicht geschlossen werden.
RS0107852 Rechtssatz 29.04.1997Zivilrecht
Mit dem Beweis des Vorliegens der Eintrittsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs 3 MRG ist derjenige belastet, der eintrittsberechtigt zu sein behauptet, oder auch derjenige, der vorbringt, der vom Vermieter geltend gemachte Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG …
RS0126479 Rechtssatz 22.10.2010Zivilrecht
Ob an zwei rechtlich selbständigen, faktisch zusammengelegten Wohnungen überhaupt ein dringendes Wohnungsbedürfnis begründet werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.