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Entscheidung 7 Ob 201/15g×

Entscheidung 7 Ob 201/15g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008962 Rechtssatz 1981 – zuletzt 06.04.2016Zivilrecht
Die herrschende Vertragsfreiheit erlaubt es den Parteien, Dauerrechtsverhältnisse zu vereinbaren, die im Gesetz nicht typisiert sind. Die auf sie anzuwendenden Regeln können durch Rechtsanalogie aus Vorschriften, die für einzelne Dauerschuldverhältnisse gel …
RS0013628 Rechtssatz 1980 – zuletzt 22.10.2020Zivilrecht
Jede Benützungsvereinbarung von Miteigentümer ist ein Dauerrechtsverhältnis, das aus wichtigen Gründen aufgelöst werden kann.
RS0018811 Rechtssatz 1976 – zuletzt 06.04.2016Zivilrecht
Unvorhergesehene und erhebliche nachträgliche Erschwerung der geschuldeten Leistung kann einen wichtigen Grund für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses bilden.
RS0020919 Rechtssatz 1983 – zuletzt 15.11.2021Zivilrecht
Dauerschuldverhältnisse können aus einem wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst werden. § 1117 ABGB nennt für Bestandverhältnisse derartige wichtige Gründe für eine Auflösungserklärung des Mieters. Hiebei spielt es keine Rolle, daß der Mieter die Auflösungserk …
RS0022862 Rechtssatz 1992 – zuletzt 29.09.2025Zivilrecht
Wohl hat zwar auch bei rechtlicher Sonderverbindung zwischen Schädiger und Geschädigtem dieser den Eintritt des behaupteten Schadens, dessen Höhe und den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem Schadenseintritt zu behaupten und zu b …
RS0037039 Rechtssatz 1989 – zuletzt 20.05.2026Zivilrecht
Hat die Partei vor Eröffnung des Konkurses eine Revision eingebracht, so ist dann darüber nicht zu entscheiden, wenn vor der Entscheidung der Konkurs eröffnet wurde.
RS0043057 Rechtssatz 1978 – zuletzt 19.05.2026Zivilrecht
Eine Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes durch das Berufungsgericht liegt vor, wenn dieses von den Feststellungen des Erstgerichtes ohne Beweiswiederholung oder auf Grund einer unvollständigen Wiederholung der mit dem Beweisthema zusammenhängenden Be …