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Entscheidung 7 Ob 208/18s×

Entscheidung 7 Ob 208/18s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047308 Rechtssatz 10.01.1995Zivilrecht
Die einen Elternteil treffende Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt ist nicht davon abhängig, ob ihm ein Besuchsrecht zum unterhaltsberechtigten Kind zuerkannt wird, ob er dieses Recht tatsächlich ausübt, bzw ob ihm die Ausübung dieses Rechtes - allenfa …
RS0047504 Rechtssatz 07.04.1976Zivilrecht
Der Unterhaltsanspruch der Kinder kann nicht verwirkt werden. Es könnte nur eine Beschränkung des gesetzlichen Unterhaltes des Kindes auf das Maß des notdürftigen Unterhalts eintreten, wenn das Kind eine Handlung begeht, die die Entziehung des Pflichtteils …
RS0047583 Rechtssatz 11.11.1959Zivilrecht
Bei der Verwirkung des Anspruches auf standesgemäßen Unterhalt behält das Kind immer noch den Anspruch auf notdürftigen Unterhalt. Bei Beurteilung der Frage, ob es sich diesen selbst erwerben kann, ist ein strenger Maßstab anzulegen (ähnlich wie SZ 17/62, S …
RS0047642 Rechtssatz 06.09.1973Zivilrecht
Keine Verwirkung des Rechtes nicht selbsterhaltungsfähiger Kinder auf Unterhalt.
RS0102181 Rechtssatz 26.03.1996Zivilrecht
Dass eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt, bedeutet keineswegs, dass die Entscheidung von der Lösung einer im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrec …
RS0106092 Rechtssatz 25.11.1996Strafrecht
Analogie setzt jedenfalls eine regelwidrige Gesetzeslücke voraus.
RS0118640 Rechtssatz 09.12.2003Zivilrecht
Fragen, die durch die Anwendung bestehender Rechtsprechung in Verbindung mit Gesetzen der Logik zu klären sind, stellen keine erheblichen Rechtsfragen dar.