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Entscheidung 7 Ob 228/13z×

Entscheidung 7 Ob 228/13z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0011654 Rechtssatz 31.10.1980Zivilrecht
Auch in Tirol kann die Einverleibung von als Felddienstbarkeiten sich darstellenden, auf Ersitzung gegründeten Wege- und Wasserleitungsservituten im Grundbuch jedenfalls dann begehrt werden, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstückes zu Unrecht deren B …
RS0011741 Rechtssatz 25.09.1952Zivilrecht
Wird im Servitutenbestellungsvertrag Maß und Umfang des Fahrrechtes und Gehrechtes nicht näher festgelegt, so entscheidet der jeweilige Bedarf des herrschenden Gutes unter Bedacht auf den ursprünglichen Bestand und die ursprüngliche Bewirtschaftungsart.
RS0011752 Rechtssatz 21.12.1989Zivilrecht
Eine gemessene Dienstbarkeit liegt nur dann vor, wenn ihr Inhalt durch den Titel unzweifelhaft umschrieben ist.
RS0016368 Rechtssatz 24.11.1977Zivilrecht
Für den Umfang und die Art der Ausübung einer ungemessenen Dienstbarkeit ist das jeweilige Bedürfnis des herrschenden Gutes und nicht jenes zum Zeitpunkt der Servitutsbestellung maßgebend.
RS0037968 Rechtssatz 13.09.1966Zivilrecht
Ob die Dienstbarkeit einem der Landwirtschaft gewidmeten Grundstück oder einem städtischen Gebäude dient, ist für die Zuzählung des Wegerechtes zu den Felddienstbarkeiten unentscheidend.
RS0097856 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Bei "ungemessenen" Dienstbarkeiten sind im Rahmen der ursprünglichen oder der vorhersehbaren Art der Ausübung die jeweiligen Bedürfnisse des Berechtigten maßgebend.
RS0122391 Rechtssatz 05.06.2007Zivilrecht
Gemäß Art I G RGBl 1897/77 (aufrecht erhalten durch das 1. BRBG, § 5 Abs 2 iVm § 72 AGAG) bedürfen als Felddienstbarkeiten sich darstellende Wege- und Wasserleitungsservituten, insoferne sich dieselben auf Ersitzung gründen, (in Tirol) der Eintragung in das …
RS0122392 Rechtssatz 05.06.2007Zivilrecht
Der Begriff der Felddienstbarkeit wird in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs sehr extensiv ausgelegt, auf die landwirtschaftliche Zweckbestimmung kommt es nicht an.
RS0123635 Rechtssatz 20.06.2008Zivilrecht
Soll ein gerichtliches Urteil Grundlage für die Eintragung einer Servitut sein, muss es die erforderlichen Bestimmungsmerkmale der Dienstbarkeit, also auch deren Umfang und ein allenfalls zu entrichtendes Entgelt enthalten.
RS0129307 Rechtssatz 29.01.2014Zivilrecht
Die ‑ durch Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts verursachten ‑ Kosten des Überweisungsantrags sind von der im Prozess unterliegenden Beklagten nicht zu ersetzen.