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Entscheidung 7 Ob 230/12t×

Entscheidung 7 Ob 230/12t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0062591 Rechtssatz 14.07.1993Zivilrecht
Die Entlastungspflicht für mangelndes Verschulden trifft gemäß § 429 Abs 1 den Frachtführer. Diese Regelung über die Umkehr der Beweislast erfasst jedoch nur das leichte Verschulden. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit müssen auch hier grundsätzlich vom Geschä …
RS0073756 Rechtssatz 21.03.1977Zivilrecht
Nach der CMR ist im Zweifel die Verladung Sache des Verladers (Absenders). Die Beweislastverteilung bei den Haftungsausschlussgründen nach Art 17 Abs 2 und 4 CMR ergibt, dass dann, wenn der Frachtführer dargelegt hat, dass nach den Umständen des jeweiligen …
RS0073835 Rechtssatz 03.07.1985Zivilrecht
Wenn die Verladung nicht dem Frachtführer oblag, spielt die tatsächliche Mithilfe des Fahrers bei der Verladung keine Rolle, da diese Mithilfe nicht Gegenstand der vertraglichen Pflichten aus dem Frachtvertrag war und eine Handlung außerhalb des Haftungszei …
RS0073865 Rechtssatz 08.10.1984Zivilrecht
Der Verlust oder die Beschädigung des Frachtgutes ist auf das Verladen durch den Absender, für das der Frachtführer, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht haftet, auch dann zurückzuführen, wenn der Schaden nicht beim Verladen selbst, sondern nach Überna …
RS0073871 Rechtssatz 06.03.1991Zivilrecht
Die Haftungsbefreiung nach Art 17 Abs 4 lit c CMR richtet sich ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen. Maßgebend ist allein, wer die Verladeoperationen bzw Verstauungsoperationen tatsächlich durchgeführt hat. Haben jedoch Leute des einen und Pe …
RS0073877 Rechtssatz 25.09.1968Zivilrecht
Haftungsbefreiung des Frachtführers, wenn der Verladevorgang unter der Verantwortlichkeit des Absenders vorgenommen wurde und hiebei zustandegekommene Mängel für den Eintritt des Schadens ursächlich waren.
RS0073961 Rechtssatz 10.10.1974Zivilrecht
"Dem Vorsatz gleichstehende Fahrlässigkeit" bedeutet grobe Fahrlässigkeit.
RS0087606 Rechtssatz 19.12.1995Zivilrecht
Die Beurteilung des Verschuldensgrads unter Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze, ohne dass ein wesentlicher Verstoß gegen maßgebliche Abgrenzungskriterien vorläge, und das Ausmaß eines Mitverschuldens des Geschädigten können wegen ihrer Einzelfal …