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Entscheidung 7 Ob 236/11y×

Entscheidung 7 Ob 236/11y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0014516 Rechtssatz 02.09.1987Zivilrecht
Für den Bereich der außergeschäftlichen Erbringung von Arbeitsleistungen ist es entscheidend, ob der Empfänger die Leistungen bewusst entgegengenommen hat. Es liegt dann am Empfänger, die Unentgeltlichkeit der Leistungen zu beweisen.
RS0021263 Rechtssatz 02.09.1987Zivilrecht
Außergeschäftliche Erbringung von Arbeitsleistungen. Wer Arbeitsleistungen in Anspruch nimmt, die nach Art und Umfang als "entgeltträchtig" anzusehen sind, hat diese auf Grund des in § 1152 ABGB zum Ausdruck kommenden Prinzips angemessen zu entlohnen, es se …
RS0021589 Rechtssatz 31.01.1990Zivilrecht
Nimmt der andere Teil die Arbeitsleistung bewusst entgegen, ohne dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages angenommen werden kann, ist eine analoge Anwendung des § 1152 ABGB mit dem Ergebnis vertretbar, dass die Arbeit dann angemessen zu entlohnen ist.
RS0021597 Rechtssatz 20.09.1976Zivilrecht
Der Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für in der nichterfüllten Erwartung einer Vermögenszuwendung erbrachte Arbeitsleistungen setzt keine bestimmte Zusage des Leistungsempfängers voraus. Die Arbeit muss aber deutlich und unverkennbar im Hinblick auf ei …
RS0021813 Rechtssatz 27.06.1979Zivilrecht
Nicht das Motiv des Leistenden für die Arbeit, sondern die objektive Erkennbarkeit desselben und die Verursachung durch den Leistungsempfänger sind ausschlaggebend. Der Leistungsempfänger muss sich über die Leistungsgrundlage im klaren gewesen sein oder hät …
RS0021833 Rechtssatz 31.05.1990Zivilrecht
Wird die zweckverfehlte Leistung über ausdrückliches Verlangen des (bereicherten) Leistungsempfängers erbracht und trifft den Leistenden an der Zweckverfehlung keine wie immer geartete Veranlassung für den Wegfall des Zweckes, so steht dem Leistenden gegenü …
RS0033606 Rechtssatz 21.04.1982Zivilrecht
Auf den verschafften Nutzen steht dem Leistungserbringer gegenüber dem Leistungsempfänger ein Kondiktionsanspruch zu, wenn der Leistungsempfänger sich darüber im klaren war oder bei Berücksichtigung der gesamten Umstände hätte im klaren sein müssen, dass di …
RS0043162 Rechtssatz 29.03.1979Zivilrecht
Das Berufungsgericht ist nicht verpflichtet, sich im Rahmen der Überprüfung der vom Erstgericht getroffenen Sachverhaltsfeststellungen mit jedem einzelnen Beweisergebnis beziehungsweise mit jedem einzelnen Argument des Berufungswerbers auseinanderzusetzen.
RS0043371 Rechtssatz 08.03.1967Zivilrecht
Eine mangelhafte und unzureichende Beweiswürdigung kann im Revisionsverfahren nicht angefochten werden. Nur wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisfrage überhaupt nicht befasst, ist sein Verfahren mangelhaft (vgl JBl 1956,51, JBl 1932,477).
RS0113643 Rechtssatz 17.05.2000Zivilrecht
Die Vollständigkeit und Schlüssigkeit eines Sachverständigengutachtens und die allfällige Notwendigkeit einer Ergänzung oder eines Vorgehens nach § 362 Abs 2 ZPO fallen in den Bereich der vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbaren Beweiswürdigung. Wenn da …
RS0122301 Rechtssatz 08.05.2007Zivilrecht
§ 500a ZPO beschränkt die Möglichkeit einer verkürzten Begründung nicht auf bestimmte Berufungsgründe. Es kann in geeigneten Fällen auch in Fragen der Beweiswürdigung mit dem Hinweis auf die zutreffenden Ausführungen des Erstgerichtes und einer kurzen Zusat …
RS0123327 Rechtssatz 10.04.2008Zivilrecht
Der Neugläubigern bei Konkursverschleppung zustehende Vertrauensschaden umfasst nicht den dem Erfüllungsinteresse zuzuordnenden Ersatz für erbrachte eigene Arbeitsleistungen.