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Entscheidung 7 Ob 242/13h×

Entscheidung 7 Ob 242/13h

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0016407 Rechtssatz 07.07.1978Zivilrecht
1. Den Inhaber eines Geschäfts trifft gegenüber einer Person die das Geschäft in Kaufabsicht betritt, die vertragliche Pflicht, für die Sicherheit des Geschäftslokals zu sorgen. 2. Für die Verletzung dieser Schutzpflicht hat der Geschäftsinhaber nach Vertra …
RS0016966 Rechtssatz 08.04.1981Zivilrecht
Der Gastwirt haftet dem vom Vertragspartner mitgebrachten Kind, dem gegenüber dieser zur Fürsorge verpflichtet ist, für einen bei Erfüllung des Vertrages zugefügten Schaden (hier: Verbrennung durch heißes Getränk) nach § 1313a ABGB; die Beweislast für die S …
RS0019248 Rechtssatz 25.04.1978Zivilrecht
Der Bewirtungsvertrag endet nicht schon mit der Konsumation des verkauften Getränkes und seiner Bezahlung, sondern erst mit der Beendigung des Naheverhältnisses, wobei eine kurzfristige Unterbrechung dieses Naheverhältnisses nicht schadet (hier: gewaltsame …
RS0023801 Rechtssatz 30.11.1987Zivilrecht
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verlangt Sicherungsmaßnahmen zum Schutz aller Personen, deren Rechtsgüter durch die Schaffung einer Gefahrenlage verletzt werden können. Das bezieht sich auch auf Gefahren, die erst durch den unerlaubten und vorsätzl …
RS0078150 Rechtssatz 23.11.1995Zivilrecht
Welche Sicherungsmaßnahmen einem Gastwirt zumutbar und erforderlich sind, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Derartige Einzelfallentscheidungen sind für den Obersten Gerichtshof nur dann überprüfbar, wenn im Interesse der Rechtssicherheit ei …
RS0110202 Rechtssatz 20.05.1998Zivilrecht
Der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist vor allem, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefahr möglich und zumutbar sind (hier: Schutzvorkehrungen beim Betreiben eines Badesees).