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Entscheidung 7 Ob 246/18d×

Entscheidung 7 Ob 246/18d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000760 Rechtssatz 12.12.1960Zivilrecht
Die Aufrechnung einer Gegenforderung ist unter den Voraussetzungen des § 4 Abs 2 LPfG gegen den pfändbaren Teil einer gesetzlichen Unterhaltsforderung und unter den Voraussetzungen des § 293 Abs 3 EO gegen eine gesetzliche Unterhaltsforderung ohne Einschrän …
RS0009547 Rechtssatz 14.01.1992Zivilrecht
Der Unterhalt der geschiedenen einkommenslosen Ehegattin gemäß § 66 EheG (§ 94 ABGB) bestimmt sich nach den in der Rechtsprechung entwickelten und vom Schrifttum gebilligten Berechnungsformel mit rund 33 % des Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen; bei e …
RS0012492 Rechtssatz 26.09.1991Zivilrecht
Der von der überwiegenden Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz bei der Unterhaltsbemessung üblicherweise zugrunde gelegte 40 Prozent - Anteil des schlechter verdienenden Ehegatten am Familiennettoeinkommen ist als grundsätzliche Orientierungshilfe be …
RS0033861 Rechtssatz 15.05.1950Zivilrecht
Die Tatsache, dass das Prozessgericht für die Gegenforderung unzuständig ist, hindert das aufrechnungsweise Geltendmachen nicht (Ordentliches Gericht - Arbeitsgericht). Nur wenn die Gegenforderung nicht auf den Rechtsweg gehört, kann sie im Rechtsweg nicht …
RS0033911 Rechtssatz 24.04.1980Zivilrecht
Inhalt der Aufrechnungseinrede ist die Einwendung einer Gegenforderung des Beklagten gegen den Kläger mit dem Ziel, das Gericht möge durch die Entscheidung über den Bestand und die Aufrechenbarkeit der Gegenforderung die Aufrechnung mit der Klagsforderung v …
RS0034016 Rechtssatz 16.03.1955Zivilrecht
Ipso iure compensatur. Keine Verjährung der aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderung, wenn diese im Zeitpunkt der Entstehung der Hauptforderung noch nicht verjährt war.
RS0034059 Rechtssatz 22.06.1972Zivilrecht
Eine zur Aufrechnung herangezogene Gegenforderung muss ziffernmäßig bestimmt angegeben werden.
RS0034611 Rechtssatz 29.10.1992Zivilrecht
Zur Frage der Unterbrechung des Laufes der Verjährungsfrist durch Aufrechnungseinrede.
RS0037076 Rechtssatz 24.06.1970Zivilrecht
Lässt eine Klagserzählung in den Einzelheiten die Deutlichkeit vermissen, so ist dies für sich allein noch kein Grund, das Klagebegehren abzuweisen. Das Gericht hat vielmehr gemäß § 182 ZPO die Parteien zu einer Ergänzung ihres Vorbringens und im Bestreitun …
RS0037300 Rechtssatz 05.11.1954Zivilrecht
Das Gericht darf die Parteien in seiner Entscheidung nicht mit einer Rechtsauffassung überraschen, die sie nicht beachtet haben und auf die sie das Gericht nicht aufmerksam gemacht hat.
RS0040702 Rechtssatz 19.09.1973Zivilrecht
Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenforderung ist dann gegeben, wenn sie aus einem einheitlichen Vertrag, einer einzigen gesetzlichen Vorschrift, einem einheitlichen Rechtsverhältnis oder aus einem einheitlichen, unter einem gleichen re …
RS0041347 Rechtssatz 02.04.1969Zivilrecht
Der Grundsatz zur Wahrung der Teilrechtskraft kommt nur dann nicht zur Geltung, wenn der unangefochten gebliebene Teil höchstens scheinbar formell, inhaltlich aber gar nicht selbständig in Rechtskraft erwachsen konnte, sondern in einem untrennbaren Sachzusa …
RS0047491 Rechtssatz 11.10.1990Zivilrecht
Schulden des Unterhaltspflichtigen vermindern nicht schlechthin die Bemessungsgrundlage.
RS0053317 Rechtssatz 05.07.1995Zivilrecht
Die Feststellungsgrundlage ist nur dann mangelhaft, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Beurteilung wesentlich sind und dies Umstände betrifft, die nach dem Vorbringen der Parteien und den Ergebnissen des Verfahrens zu prüfen waren.
RS0057726 Rechtssatz 16.12.1982Zivilrecht
Die Frist des § 95 EheG ist eine materiell-rechtliche Fallfrist, deren Nichteinhaltung zum Anspruchsverlust führt.
RS0079451 Rechtssatz 27.09.1990Zivilrecht
Für eine Interessenabwägung, inwieweit Schulden eine Abzugspost von der Unterhaltungsbemessungsgrundlage darstellen, ist der Zeitpunkt und die Art ihrer Entstehung, der Zweck, für den sie aufgenommen worden sind, das Einverständnis des Ehepartners zu dieser …
RS0111605 Rechtssatz 23.02.1999Zivilrecht
Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung besteht ein Vorrang des Aufteilungsverfahrens. Soweit aufzuteilendes Vermögen der Ehegatten betroffen ist, soll zuerst dessen Rechtszuständigkeit im Außerstreitverfahren geklärt werden; erst nach dort erfolgter Klärun …
RS0125930 Rechtssatz 05.05.2010Zivilrecht
Der Umstand, dass dem Unterhaltspflichtigen sein Erwerbseinkommen aufgrund der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder daran anschließender insolvenzrechtlicher Konsequenzen (Abschöpfungsverfahren, Zahlungsplan, Zwangsausgleich) nicht zur Gänze zur …