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Entscheidung 7 Ob 257/10k×

Entscheidung 7 Ob 257/10k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0042656 Rechtssatz 22.03.1992Zivilrecht
Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft.
RS0042940 Rechtssatz 31.01.1985Zivilrecht
Aus der nach § 3 IPRG gebotenen Bedachtnahme auf die Anwendung des maßgeblichen fremden Rechtes in dessen ursprünglichem Geltungsbereich folgt, dass es der Rechtssicherheit widersprechen könnte, würde bei der Entscheidung des Rechtsstreites durch die inländ …
RS0042948 Rechtssatz 31.01.1984Zivilrecht
Entspricht die Auslegung der nach den kollisionsrechtlichen Normen anzuwendenden ausländischen Sachnorm durch das Berufungsgericht der ständigen Rechtsprechung des ausländischen Höchstgerichtes und der ausländischen Lehre, so ist das Fehlen einer Rechtsprec …
RS0047773 Rechtssatz 14.12.1977Zivilrecht
Der Sachanwendungsbereich des in Österreich am 11.05.1975 in Kraft getretenen Haager Minderjährigenschutzabk BGBl 1975/446 umfasst alle "Maßnahmen zum Schutze der Person und des Vermögens des Minderjährigen" (Art 1, 2, 4). Dazu gehört auch die Regelung der …
RS0074276 Rechtssatz 26.09.1990Zivilrecht
Ein Eingriff in ein Gewaltverhältnis, das in dem Staat, dem der Minderjährige angehört (hier: Deutschland) kraft Gesetzes besteht, ist in dem Ausmaß zulässig, in welchem das Heimatrecht selbst Eingriffe in das gesetzliche Gewaltverhältnis zulässt (Einräumun …
RS0117610 Rechtssatz 29.04.2003Zivilrecht
Steht den Eltern eines Kindes deutscher Staatsangehörigkeit die gemeinsame Obsorge aufgrund der von ihnen gemäß §1626a BGB abgegebenen Sorgeerklärungen zu, dann besteht ein Gewaltverhältnis kraft Gesetzes, das nach Art3 MSA anzuerkennen ist.