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Entscheidung 7 Ob 26/15x×

Entscheidung 7 Ob 26/15x

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0075885 Rechtssatz 31.01.1995Zivilrecht
Das Vertretungsrecht des Patientenanwaltes erlischt mit dem Tod des Kranken.
RS0076093 Rechtssatz 19.09.1994Zivilrecht
Das Gesetz definiert den Begriff der "besonderen Heilbehandlung" nicht. Behandlungen, die die körperliche Integrität des Betroffenen in besonderer Weise beeinträchtigen, wie etwa "Elektroschocks", werden in diesem Sinn als "besondere Heilbehandlung" anzuseh …
RS0113151 Rechtssatz 20.01.2000Zivilrecht
Die Prüfungsbefugnis des Unterbringungsgerichtes ist auf die Beurteilung der Fragen beschränkt, ob ein psychisch Kranker in einer Anstalt untergebracht werden darf, ob er in seiner räumlichen Bewegungsfreiheit oder im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt we …
RS0123594 Rechtssatz 08.05.2008Zivilrecht
Jede Heilbehandlung, die an einem untergebrachten, nicht einsichtsfähigen und (in der Frage seiner Zustimmung zur Behandlung) nicht vertretenen Kranken vorgenommen wird, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle nach den §§35ff UbG.
RS0123595 Rechtssatz 08.05.2008Zivilrecht
Wenn weder psychiatrische Behandlungen noch Behandlungen der psychiatrischen Anlasskrankheit vom Unterbringungsgericht im Verfahren nach den §§35ff UbG zu überprüfen sind, ist die nachträgliche Prüfung der Zulässigkeit der Heilbehandlung auf die fehlende Ei …
RS0123596 Rechtssatz 08.05.2008Zivilrecht
Abwägungskriterien für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Behandlung sind die Dringlichkeit der Behandlung sowie die Intensität, Art und Dauer des Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht. Unter die Verhältnismäßigkeitsprüfung fällt insbesondere auc …
RS0130203 Rechtssatz 20.05.2015Zivilrecht
Die nach der Rechtsprechung eingeschränkte Prüfungsbefugnis hinsichtlich der die psychische Beeinträchtigung nicht betreffenden Heilbehandlungen (RS0123595) ist systemkonform, besteht doch insofern kein Unterschied zu einer nicht untergebrachten Person, die …