Rechtssatz RS0123596
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0123596
Entscheidungsdatum
20.05.2015
Rechtssatz
Abwägungskriterien für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Behandlung sind die Dringlichkeit der Behandlung sowie die Intensität, Art und Dauer des Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht. Unter die Verhältnismäßigkeitsprüfung fällt insbesondere auch die Frage, ob ein gelinderes Mittel zur Erreichung des angestrebten Zwecks zur Verfügung gestanden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123596
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015
Dokumentnummer
JJR_20080508_OGH0002_0030OB00263_07H0000_003