Rechtstracker.at
Entscheidung 7 Ob 33/15a×

Entscheidung 7 Ob 33/15a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008901 Rechtssatz 13.01.1982Zivilrecht
Allgemeine Vertragsbedingungen sind so auszulegen, wie sie sich einem durchschnittlichen Angehörigen aus dem angesprochenen Adressatenkreis erschließen. Ihre Klauseln sind, wenn sie nicht auch Gegenstand und Ergebnis von Vertragsverhandlungen waren, objekti …
RS0014646 Rechtssatz 25.03.1987Zivilrecht
Objektiv ungewöhnlich ist nur eine Klausel, die von den Erwartungen des Vertragspartners deutlich abweicht, mit der er also nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen brauchte; der Klausel muss also ein Überrumpelungseffekt oder Übertölpelungseff …
RS0050063 Rechtssatz 28.06.1995Zivilrecht
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach Vertragsauslegungsgrundsätzen auszulegen. Die Auslegung hat sich daher am Maßstab des durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers zu orientieren (vgl VR 1992/277; VR 1992/284).
RS0080132 Rechtssatz 03.05.1979Zivilrecht
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr fällt nicht unter das nach Pkt 10 EHVB versicherte Risiko, wenn die Kosten des Baues vierzigtausend Schilling oder mehr betragen. Es handelt sich hier nicht um eine Frage der Gefahrerhöhung, s …
RS0081886 Rechtssatz 29.09.1988Zivilrecht
Eine Aufgliederung eines einheitlichen Bauvorhabens in einzelne Teile oder eine Aufteilung des einheitlichen Projektes in einzelne Etappen ist unzulässig.
RS0081896 Rechtssatz 29.09.1988Zivilrecht
Sinn der hier vorgesehenen Risikobeschränkung auf Bauvorhaben mit Gesamtbaukosten bis Schilling 100.000,-- ist es, die mit Bauvorhaben größeren Umfanges verbundene Vielzahl nicht überschaubarer und für den Versicherer kaum oder nur schwer kalkulierbarer Ris …
RS0106980 Rechtssatz 29.01.1997Zivilrecht
Der Versicherer muss Fehlvorstellungen, die der Versicherungsnehmer über den Deckungsumfang äußert, richtigstellen. Es besteht daher eine Aufklärungspflicht des Versicherers über einen Risikoausschluss, wenn erkennbar ist, dass der Versicherungsnehmer den V …
RS0106981 Rechtssatz 29.01.1997Zivilrecht
Wird eine vorvertragliche Aufklärungspflicht und Informationspflicht schuldhaft verletzt, so muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer alle Schäden ersetzen, die durch die Pflichtverletzung entstanden sind. Vielfach wird der Schaden des Versicherungsnehm …
RS0112256 Rechtssatz 28.05.1999Zivilrecht
Die Auslegung von AVB's hat sich am Verständnis eines verständigen durchschnittlichen Versicherungsnehmers zu orientieren, ein Maßstab, der den Kriterien der §§ 914 f ABGB weitgehend entspricht. Unklarheiten sind zu Lasten des Versicherers auszulegen, weil …
RS0114041 Rechtssatz 29.05.2000Zivilrecht
Der Versicherungsmakler im Sinne der §§ 26 ff MaklerG ist zwar regelmäßig ein Doppelmakler (vgl § 27 MaklerG) wird aber trotzdem als Hilfsperson des Versicherungsnehmers dessen Sphäre zugerechnet und hat primär als "Bundesgenosse" des Versicherten dessen In …
RS0118893 Rechtssatz 31.03.2004Zivilrecht
Als Fachmann auf dem Gebiet des Versicherungswesens ist es Hauptaufgabe des Versicherungsmaklers, dem Klienten mit Hilfe seiner Kenntnisse und Erfahrung bestmöglichen, den jeweiligen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechenden Versicherungsschutz zu ver …
RS0130207 Rechtssatz 09.04.2015Zivilrecht
Die Begrenzung der versicherten Bauarbeiten eines Bauherrn auf bestimmte Gesamtbaukosten stellt eine Risikobegrenzung dar. Dabei kommt es auf die dem Versicherungsnehmer tatsächlich entstehenden Kosten für das geplante Bauvorhaben an, nicht auf fiktive orts …
RS0130208 Rechtssatz 09.04.2015Zivilrecht
Die allgemeinen Planungskosten zählen für einen durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer zu den Gesamtkosten seines Bauvorhabens.