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Entscheidung 7 Ob 54/13m×

Entscheidung 7 Ob 54/13m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0018871 Rechtssatz 01.09.1983Zivilrecht
Gemäß § 934 ABGB wird das Missverhältnis des Wertes nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes bestimmt. Der Wert der gekauften Sache ist daher abgestellt auf diesen Zeitpunkt festzustellen.
RS0062829 Rechtssatz 10.06.1975Zivilrecht
Der Geschäftsherr hat zu beweisen, dass für die nachträgliche Vertragsaufhebung wichtige Gründe maßgebend waren, an denen ihn kein Verschulden trifft; er darf sich also nicht ohne weiteres auf ein unberechtigtes Stornobegehren des Dritten einlassen und so d …
RS0063030 Rechtssatz 25.05.1923Zivilrecht
Kein Provisionsanspruch des Agenten bei begründeter Nichtausführung des Geschäftes.
RS0122125 Rechtssatz 09.05.2007Zivilrecht
Verbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können.
RS0125794 Rechtssatz 28.01.2010Zivilrecht
Eine Einschränkung der Möglichkeiten des Versicherungsnehmers, den Versicherungsvertrag zu stornieren, allein aus dem Vertrag zum Versicherungsmakler sieht das Gesetz nicht vor. Die Stornierung des Versicherungsvertrags stellt daher keinen Verstoß gegen ein …
RS0125837 Rechtssatz 17.03.2010Zivilrecht
§ 176 Abs 5 und 6 VersVG gelten nur für das System der Bruttopolizze (wonach die Vermittlungsprovision nicht vom Kunden, sondern vom Versicherer bezahlt wird). Sie sind auf die Nettopolizze nicht analog anzuwenden.
RS0128478 Rechtssatz 20.09.2012Zivilrecht
Voraussetzung für die Anwendung der Bestimmung des § 7 Abs 2 MaklerG ist der rechtswirksame Abschluss des Geschäfts.