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Entscheidung 7 Ob 66/14b×

Entscheidung 7 Ob 66/14b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0017394 Rechtssatz 25.05.1966Zivilrecht
Eine individuelle Voraussetzung (Geschäftsgrundlage), von der beide Parteien bei Vertragsabschluss ausgegangen sind, ist nur dann von Bedeutung, wenn die Parteien durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung die Wirkungen des Geschäftes von dem Vo …
RS0017454 Rechtssatz 21.04.1982Zivilrecht
Das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist (gegenüber anderen Möglichkeiten, rechtsgeschäftliche Bindungen zu beseitigen) nur als letztes Mittel heranzuziehen.
RS0017487 Rechtssatz 09.05.1962Zivilrecht
Nur der Wegfall einer von beiden Parteien gemeinsam dem Vertragsabschluss unterstellten Voraussetzung kann als Wegfall der Geschäftsgrundlage gewertet werden.
RS0017498 Rechtssatz 17.03.1970Zivilrecht
Ein Vertrag darf dann gelöst werden, wenn im Festhalten am Vertrag, im Beharren auf Verpflichtungen, deren Erfüllung dem Schuldner nicht mehr zumutbar ist, geradezu ein Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben erblickt werden muss. Diese Recht muss …
RS0017516 Rechtssatz 23.01.1975Zivilrecht
Bei der Geschäftsgrundlage handelt es sich um geschäftstypische Voraussetzungen, die jedermann mit einem solchen Geschäft verbindet und die nicht erst einer Vereinbarung bedürfen.
RS0017586 Rechtssatz 17.03.1970Zivilrecht
Grundsätzlich kann sich niemand darauf berufen, daß durch eine Änderung der Gesetzgebung die ursprüngliche Geschäftsgrundlage weggefallen sei oder sich verschoben habe; das gilt aber nicht, wenn der Bestand eines Gesetzes oder eine Rechtslage offensichtlich …
RS0127200 Rechtssatz 07.09.2011Zivilrecht
Die §§ 108g Abs 1 Z 2 und 108i Abs 1 EStG derogieren den §§ 165 Abs 1, 178 Abs 1 VersVG. Die Prämienrückforderung einer im Rahmen der staatlich geförderten „prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge“ (PZV) abgeschlossenen Lebensversicherung ist innerhalb von zum …
RS0129537 Rechtssatz 21.05.2014Zivilrecht
Wenn die Parteien keine bestimmte Höhe der staatlichen Förderung für die PZV (prämienvergünstigte Zukunftsvorsorge) zur Vertragsgrundlage des fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrags gemacht haben, führt die Reduktion der Prämie nach § 108g Abs 1 EStG (h …