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Entscheidung 7 Ob 7/12y×

Entscheidung 7 Ob 7/12y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005222 Rechtssatz 24.03.1988Zivilrecht
Durch das Drittverbot wird die Fälligkeit der Garantieforderung aus einer Bankgarantie bis zum Ablauf der Zeit, für welche die einstweilige Verfügung wegen mißbräuchlicher Inanspruchnahme erlassen worden war (§ 391 Abs 1 EO), und nicht bloß die Geltendmachu …
RS0033675 Rechtssatz 13.06.1990Zivilrecht
§ 1434 ABGB ist dahin auszulegen, daß ein Irrtum des Leistenden lediglich über die Fälligkeit der von ihm gezahlten richtigen und unbedingten Schuld nicht zur Rückforderung berechtigt. Betraf der Irrtum des Leistenden hingegen nicht bloß die Fälligkeit der …
RS0033855 Rechtssatz 23.03.1988Zivilrecht
Die Kondiktion wegen Zweckverfehlung greift in Analogie zu § 1435 ABGB dann ein, wenn die Umstände, die nach dem Sinn und Zweck des Geschäftes die Grundlage der Leistung waren, weggefallen sind.
RS0033931 Rechtssatz 18.03.1964Zivilrecht
Diese Gesetzesstelle greift nicht nur bei Wegfall des Geschäftszweckes ein, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäftes die Grundlage der Leistung bildeten.
RS0033952 Rechtssatz 19.06.1968Zivilrecht
§ 1435 ABGB wurde von Lehre und Praxis über seinen Inhalt hinaus als Stützpunkt für die grundsätzliche Anerkennung einer condictio wegen Wegfalles des Grundes und Nichteintrittes des erwarteten Erfolges verwendet. Wird der Vertragsgrund (hier: Verleihung ei …
RS0114176 Rechtssatz 15.09.2000Zivilrecht
§ 1434 zweiter Satz ABGB findet auf die Rückforderung einer zu Unrecht abgerufenen Bankgarantie keine Anwendung (so schon 6 Ob 559/85 = RdW 1987, 194 = ÖBA 1987, 505).