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Entscheidung 7 Ob 99/22t×

Entscheidung 7 Ob 99/22t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0001308 Rechtssatz 25.01.1973Zivilrecht
Der Anspruch des Eigentümers einer beim Verpflichteten gepfändeten Sache gegen den Gläubiger, der aus dieser Sache Befriedigung erlangt hat, ist nach § 1041 ABGB zu beurteilen. Die Unterlassung der Widerspruchsklage gem § 37 EO bewirkt nicht den Verlust all …
RS0010019 Rechtssatz 07.06.1961Zivilrecht
Auch für bewegliche Sachen gilt die lex rei sitae ( JBl 1948 S 70 u.a. ).
RS0010391 Rechtssatz 09.03.1955Zivilrecht; Strafrecht
Begründung des Sicherungseigentums.
RS0010869 Rechtssatz 13.11.1979Zivilrecht
Wer weiß oder wissen mußte, daß eine zur Versteigerung gelangende Sache nicht dem gehört, als dessen Eigentum sie ausgegeben wird und versteigert werden soll, der kann nicht als redlicher Erwerber i.S.d. § 367 ABGB angesehen und geschützt werden. Erfährt er …
RS0010885 Rechtssatz 09.11.1977Zivilrecht
§ 367 ABGB schützt - auch beim Erwerb in exekutiver Versteigerung - nur den redlichen Erwerber einer beweglichen Sache. Die Redlichkeit bestimmt sich nach § 368 ABGB. Redlich ist demnach nur, wer den Veräußerer aus wahrscheinlichen Gründen für den Eigentüme …
RS0011411 Rechtssatz 07.11.1985Zivilrecht
Der gute Glaube setzt voraus, daß der Pfandnehmer davon überzeugt ist, kein fremdes Recht zu verletzen, und daß ihm bei dieser Annahme keine Fahrlässigkeit zur Last fällt.
RS0011412 Rechtssatz 30.04.1957Zivilrecht
Der Pfanderwerber muß jede Fahrlässigkeit vertreten. Es genügt nicht die bloße Unkenntnis des dem Erwerb entgegenstehenden Hindernisses. Der Erwerber muß die positive Überzeugung haben, daß er durch den Erwerb kein fremdes Recht verletzt. Ein ihm unterlaufe …
RS0044358 Rechtssatz 16.02.1984Zivilrecht
Vertragsauslegung; außerordentliche Revision nicht angenommen: Vom Wortlaut ausgehend, Erforschung der Parteienabsicht unter Berücksichtigung der redlichen Verkehrsübung unter Heranziehung des Parteienverhaltens und ihrer Erklärungen, gemessen am Empfängerh …
RS0076701 Rechtssatz 14.12.1983Zivilrecht
Der Inhalt der dinglichen Rechte ist nach § 31 Abs 2 IPRG nach dem Recht des Staats zu beurteilen, in dem sich die Sachen befinden. Im Unterschied zum ersten Absatz der zitierten Gesetzesstelle wird hier nicht auf einen bestimmten Anknüpfungszeitpunkt abges …
RS0076753 Rechtssatz 14.12.1983Zivilrecht
Die Wirksamkeit des Sicherungsrechts hängt von der jeweiligen lex rei sitae ab, ist also nach einem Statutenwechsel der neuen Lageortsrecht ausgeliefert, und zwar sowohl mit heilender als auch mit vernichtender Wirkung. Der Fortbestand eines unter der Herrs …
RS0106638 Rechtssatz 23.01.1997Zivilrecht
Die für die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm erforderlichen Tatsachen müssen in einem Verfahren, in dem kein Untersuchungsgrundsatz gilt, durch Parteienbehauptungen in den Prozess eingeführt werden. Dabei trifft jede Partei die Behauptungslast und Bewe …
RS0109832 Rechtssatz 02.04.1998Zivilrecht
Mangels gesetzlicher Spezialregeln über die Beweislast im materiellen Recht muss jede Partei die für ihren Rechtsstandpunkt günstigen Normen behaupten und beweisen. In den Fällen der Haftung ohne eigenes Verschulden des Ersatzpflichtigen muss der Geschädigt …