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Entscheidung 8 Ob 1/13z×

Entscheidung 8 Ob 1/13z

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0047456 Rechtssatz 07.10.1992Zivilrecht
Auch öffentlich-rechtliche Leistungen sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die in der Leistung liegende Zweckbestimmung allein führt noch nicht zum Ausscheiden aus der Unterhaltsbemessungsgrundlage.
RS0047506 Rechtssatz 17.03.1993Zivilrecht
Der Mehraufwand des Unterhaltsschuldners für die Anschaffung erforderlicher Diätnahrung ist angemessen als Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage zu berücksichtigen. Hiebei sind einerseits die Einkommenssituation auf seiten des Unterhaltsverpflich …
RS0050466 Rechtssatz 14.11.1990Zivilrecht
Vom Unterhaltspflichtigen bezogene Abfertigungen sind bei der Unterhaltsbemessung auf so viele Monate aufzuteilen, als diese Abfertigung Monatsentgelten entspricht.
RS0074300 Rechtssatz 16.03.1972Zivilrecht
Auch eine "Maßgabebestätigung" ist ein Konformatsbeschluss, sofern dieser Beisatz nur einer Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichtes dient, wenn damit also keine Änderung des Inhaltes der erstgerichtlichen Entscheidung und ihrer Rechtskraftwirkung …
RS0085165 Rechtssatz 21.12.1995Zivilrecht
Ein krankheitsbedingter Mehraufwand, den der Unterhaltsschuldner zu tragen hat, verringert die Unterhaltsbemessungsgrundlage.
RS0107257 Rechtssatz 02.04.1997Zivilrecht
Taggelder aus einer privaten Unfallversicherung haben keinen Unterhaltscharakter; Jud 33 ist nicht anwendbar.
RS0128494 Rechtssatz 24.01.2013Zivilrecht
Der Jugendwohlfahrtsträger hat neben der Geltendmachung des Kostenersatzes nach § 33 JWG auch die Möglichkeit, gemäß § 34 JWG einen gesetzlichen Übergang der Unterhaltsforderung des Kindes auf ihn zu bewirken. Den Kindern fehlt es in diesem Fall an der Sach …
RS0128528 Rechtssatz 24.01.2013Zivilrecht
Die Zweckwidmung des Krankenhaus‑Taggeldes aus einer privaten Krankenversicherung besteht darin, die mit dem stationären Aufenthalt in der Krankenanstalt verbundene Unbill auszugleichen. Diese Leistung dient der Deckung eines abstrakten Bedarfs, der durch d …