Rechtssatz RS0128494
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128494
Entscheidungsdatum
24.01.2013
Rechtssatz
Der Jugendwohlfahrtsträger hat neben der Geltendmachung des Kostenersatzes nach § 33 JWG auch die Möglichkeit, gemäß § 34 JWG einen gesetzlichen Übergang der Unterhaltsforderung des Kindes auf ihn zu bewirken. Den Kindern fehlt es in diesem Fall an der Sachlegitimation zur Durchsetzung der entsprechenden Unterhaltsforderungen.Der Jugendwohlfahrtsträger hat neben der Geltendmachung des Kostenersatzes nach Paragraph 33, JWG auch die Möglichkeit, gemäß Paragraph 34, JWG einen gesetzlichen Übergang der Unterhaltsforderung des Kindes auf ihn zu bewirken. Den Kindern fehlt es in diesem Fall an der Sachlegitimation zur Durchsetzung der entsprechenden Unterhaltsforderungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128494
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Dokumentnummer
JJR_20130124_OGH0002_0080OB00001_13Z0000_001