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Entscheidung 8 Ob 12/12s×

Entscheidung 8 Ob 12/12s

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0042690 Rechtssatz 09.01.1985Zivilrecht
Die Voraussetzungen nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO liegen nicht schon deshalb vor, weil der seit Jahrzehnten unveränderten ständigen Rechtsprechung des OGH eine einzige ältere Entscheidung des OGH gegenübersteht und weil es neben dem weitaus überwiegenden und pra …
RS0083714 Rechtssatz 26.11.1992Zivilrecht; Strafrecht
Ist der Adressat für längere Zeit ortsabwesend, so ist eine Zustellung durch Hinterlegung nach § 17 Abs 3 ZustG beim Postamt der Abgabestelle unzulässig. Die in der zitierten Gesetzesstelle vorgesehene Heilung tritt auch dann nicht ein, wenn er noch innerha …
RS0083966 Rechtssatz 18.09.1984Zivilrecht
Eine durch postamtliche Hinterlegung erfolgte Zustellung einer Sendung an den Zustellempfänger ist gemäß § 17 Abs 3 ZustG an dem innerhalb der vierzehntägigen Abholfrist gelegenen Tag wirksam geworden, an dem der Zustellempfänger die hinterlegte Sendung nac …
RS0083972 Rechtssatz 29.04.1987Zivilrecht
§ 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG gilt auch für Fälle, in denen der Empfänger nicht nur vorübergehend, sondern für längere Zeit von der Abgabestelle abwesend ist (gegen VwGH in ZfVB 1985/3/1176). "Rückkehr" ist auch eine Anwesenheit von zehn Minuten aus Anl …
RS0127768 Rechtssatz 28.02.2012Zivilrecht
Es ist kein Hindernis für die Heilung der unwirksamen Zustellung nach § 17 Abs 3 ZustG, dass der Empfänger die hinterlegte Sendung wegen seiner Abwesenheit erst einige Tage später beheben hätte können; dies ist vielmehr gerade die Voraussetzung für die Anwe …