Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Hager als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fedra, Dr. Benisch, Dr. Thoma und Dr. Kralik als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*KG., *, vertreten durch Dr. Gerhard Engin-Deniz, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei A* D*, Designer, *, vertreten durch Dr. Michael Graff, Rechtsanwalt in Wien, wegen 15.919,39 S in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Antrag auf Ergänzung des Urteiles wird zurückgewiesen.
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 10. November 1976, 8 Ob 552,553/76-31, wurde dem Beklagten am 23. 2. 1977 zugestellt.
Am 9. 3. 1977 gab der Beklagte einen Antrag gemäß § 423 ZPO auf Ergänzung des Urteiles des Obersten Gerichtshofes durch Entscheidung über den von ihm in der Berufung erhobenen Kostenrekurs zur Post.Am 9. 3. 1977 gab der Beklagte einen Antrag gemäß Paragraph 423, ZPO auf Ergänzung des Urteiles des Obersten Gerichtshofes durch Entscheidung über den von ihm in der Berufung erhobenen Kostenrekurs zur Post.
Gemäß § 423 Abs 2 ZPO ist der Antrag auf Ergänzung binnen acht Tagen nach Zustellung des Urteiles beim Prozeßgericht, das ist das Gericht, dessen Urteil nach dem Antrag ergänzt werden soll (vergl. SZ 42/27 u.a.), einzubringen. Diese Frist ist am 3. 3. 1977 abgelaufen. Der am 9. 3. 1977 zur Post gegebene Antrag auf Ergänzung des Urteiles war daher als verspätet zurückzuweisen.Gemäß Paragraph 423, Absatz 2, ZPO ist der Antrag auf Ergänzung binnen acht Tagen nach Zustellung des Urteiles beim Prozeßgericht, das ist das Gericht, dessen Urteil nach dem Antrag ergänzt werden soll (vergl. SZ 42/27 u.a.), einzubringen. Diese Frist ist am 3. 3. 1977 abgelaufen. Der am 9. 3. 1977 zur Post gegebene Antrag auf Ergänzung des Urteiles war daher als verspätet zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:0080OB00552.76.0525.000
Dokumentnummer
JJT_19770525_OGH0002_0080OB00552_7600000_000